Wiedereinstieg in den Sport: Aktuelle Lockerungen
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Die Hessische Landesregierung hat am 3. Juli weitere Lockerungen beschlossen, die ab 6. Juli gelten. Hierzu gehört u.a.:
Der Besuch von Sportveranstaltungen und -Wettkämpfen ist unter Einhaltung der Drei-Quadratmeter-Regel und eines Hygienekonzeptes wieder möglich; es gelten im Übrigen die gleichen Vorgaben, die auch für Veranstaltungen gelten.
Bei Veranstaltungen wird die Fünf-Quadratmeter-Regel für Sitzplätze und die Zehn-Quadratmeter-Regel für Stehplätze aufgehoben.
Grundsätzlich gilt, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden muss. Als Richtgröße sollen für jede Person drei Quadratmeter zur Verfügung stehen. Die Teilnehmerzahl darf 250 nicht übersteigen (Regelobergrenze).
Beachten Sie bitte die weiteren Hinweise und Corona-Auflagen für Veranstaltungen.
Die Ressorts übera…
Erklärung des Präsidiums zum offenen Brief der Jugendleitung
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Als erstes möchten wir uns bei allen Mitgliedern dafür entschuldigen, das wir als Verantwortliche im HJV das Thema bisher intern nicht zufriedenstellend lösen konnten. Wir möchten aber zur Klarstellung den Mitgliedern folgende Erklärung abgeben.
Die Jugendleitung hat in dem offenen Brief darauf hingewiesen, dass es notwendig wäre, eine präzisere Regelung für die Altersklassen U15 und U18 zu haben. Dem ist nicht zu widersprechen. Jedoch ist aufgrund des Verhaltens der Jugendleitung trotz des Hinweises durch das Präsidium die jetzige prekäre Situation entstanden. Dies hätte vermieden werden können, wenn die Jugendleitung sich an den Rat des Präsidiums, die Veranstaltung im Dezember 2019 an einen anderen Ort zu verlegen, gehalten hätte. Dieser Rat wurde vom Präsidium im Vorfeld in Textform (M…
Judosport wieder möglich! (2)
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Die Landesregierung hat durch die Verordnung vom 10.06.2020 das Training und den Wettkampfsport wieder zugelassen.
siehe Landessportbund Hessen : https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/
Voraussetzung ist, dass
1. der Sport alleine,
2. in Gruppen von maximal zehn Personen oder
3. mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes stattfindet.
Dies orientiert sich an den allgemein gültigen Kontaktbeschränkungen.
Das Training sollte auf freiwilliger Basis erfolgen.
Zuschauer sind weder beim Trainingsbetrieb noch bei Wettkämpfen aktuell gestattet.
Voraussetzung weiter ist, dass die Hygieneregelungen eingehalten werden. Dies bedeutet:
Häufigeres Händewaschen, die regelmäßige Desinfektion von stark genutzten Bereichen und Flächen sowie der Einsatz von Ha…
ePaper: Vereins- und Verbandsarbeit im Zeichen der Corona Pandemie
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Vereins- und Verbandsarbeit im Zeichen der Corona-Pandemie
Eine Publikation als ePaper der Führungs-Akademie des DOSB e.V.
Liebe Vereinsvertreter / Vereinsvertreterinnen,
der Hessische Judo-Verband e.V. hat das ePaper als Sammellizenz zum Recht der Weitergabe an die Mitgliedsorganisationen bestellt. Die Führungsakademie des DOSB weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Publikation nicht an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden darf.
Die Nutzung des ePapers obliegt ausschließlich den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern (bzw. der/dem Vorsitzenden) der dem HJV angeschlossenen Mitgliedsvereine.
Der Zugang zum ePaper ist über die Geschäftsstelle möglich. Vereinsvorsitzende schicken das ausgefüllte und unterschiebene Bestellfomular an die Geschäftsstelle hjv(at)hessenjudo.…
Beschluss des Rechtsausschusses zur ao JV vom 08.12.2019
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Der Rechtsausschuss des HJV hat entschieden, dass die Beschlüsse der außerordentlichen Jugendversammlung vom 08. Dezember 2019 nichtig sind.
Der Beschluss war bis heute (14.06.2020) im geschlossenen Bereich für die Mitglieder einsehbar.
=> Verband
=> Mitgliederversammlungen
=> ao Jugendversammlung 08.12.2019
=> Rechtsausschussverfahren Az. 4/19 RA: Beschluss des Rechtsausschusses vom 26.04.2020
Zusatz: (14.06.2020) Leider erreichte das HJV Präsidium vom Rechtsausschuss die Mitteilung, das wir die Beschlüsse nicht für die Mitglieder veröffentlichen dürfen. Der Beschluss wird deshalb bis auf weiteres von der HP genommen. Der Rechtsausschuss ist deshalb aufgefordert, eine Infoversion zu ertellen, welche Ihren Anforderungen entspricht, die wir hoffentlich in Kürze veröffentlichen können.