Veränderungen zur Struktur des LLZ im Hessischen Judoverband.
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Liebe Mitglieder,
der Hessische Judoverband hat in den letzten Jahren von seinen Trägervereinen für die LLZ- Standorte sehr gute Unterstützung erfahren.
Hiermit möchten wir uns für die gute Zusammenarbeit bedanken.
Die Verträge für die Vergabe der LLZ-Standorte laufen im Sommer 2020 jedoch aus.
In den letzten Jahren wurde von vielen Vereinen, der Jugendleitung, den Sportwarten und der Landestrainer immer mehr gewünscht,
dass der HJV eine weitere Zentralisierung zur Bündelung der Ressourcen vornimmt.
Mit dem Neubau der zweiten Sporthalle am LSBH in der Otto- Fleck-Schneise konnte der LSBH dem HJV nun an mehreren Tagen Hallenzeiten zur Verfügung stellen.
Der HJV hat deshalb entschieden, als Zieltermin ab dem 18.08.2020 (HJV Maßnahmen ab 14.08.20) - vorbehaltlich der Corona- Entwicklung…
Beschluss des Rechtsausschusses zur ao JV vom 08.12.2019
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Der Rechtsausschuss des HJV hat entschieden, dass die Beschlüsse der außerordentlichen Jugendversammlung vom 08. Dezember 2019 nichtig sind.
Der Beschluss war bis heute (14.06.2020) im geschlossenen Bereich für die Mitglieder einsehbar.
=> Verband
=> Mitgliederversammlungen
=> ao Jugendversammlung 08.12.2019
=> Rechtsausschussverfahren Az. 4/19 RA: Beschluss des Rechtsausschusses vom 26.04.2020
Zusatz: (14.06.2020) Leider erreichte das HJV Präsidium vom Rechtsausschuss die Mitteilung, das wir die Beschlüsse nicht für die Mitglieder veröffentlichen dürfen. Der Beschluss wird deshalb bis auf weiteres von der HP genommen. Der Rechtsausschuss ist deshalb aufgefordert, eine Infoversion zu ertellen, welche Ihren Anforderungen entspricht, die wir hoffentlich in Kürze veröffentlichen können.
Protokoll der Mitgliederversammlung vom 29.09.2019
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Das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 29.09.2019 in Bad Homburg ist im registrierten Mitgliederbereich bereitgestellt.
siehe => Verband => Mitgliederversammlungen => Mitgliederversammlung 2019 => Protokoll MV 2019 und Anlagen
Den Mitgliedern ist eine Einspruchsfrist von vier Wochen eingeräumt.
Erfolgt innerhalb dieser Frist kein schriftlicher Einspruch, so gilt das Protokoll als genehmigt.
Bei Einsprüchen gegen das Protokoll werden nur diese Punkte auf der nächsten Mitgliederversammlung behandelt.
Sie müssen zur Einsichtnahme zu diesen Unteralgen als Vereinsvertreter/in angemeldet sein
Detlef Herborn
HJV-Geschäftsstelle
Frankfurt, 19.12.2019
Satzungsentwurf der Satzungskommission
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Der Satzungsentwurf ist zum Download auf der Homepage des HJV bereitgestellt:
=> Verband => Mitgliederversammlungen => Informationsveranstaltung 2019-Satzung
Ein Zugang, falls nicht vorhanden, kann von Mitgliedern des HJV (Vereinsvertreter gemäß Funktionsträgermeldung) und
von Berechtigte mit Rederecht zu Mitgliederversammlungen des HJV über die Geschäftsstelle schriftlich oder per Fax oder per E-Mail angefordert werden.
Fax: 069 67733 752
E-Mail: hjv(at)hessenjudo.de
Bei dieser Veranstaltung werden keine Beschlüsse gefasst. Es handelt sich um eine geschlossene Veranstaltung des Hessischen Judo-Verbandes e.V. die der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist. Es wird eine Teilnehmerliste geführt. Gemäß §12 (6) HJV-Satzung kann sich jedes Mitglied von zwei Delegierten vertreten lassen.
Fran…
Anträge auf Ehrung
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Anträge auf Ehrung werden auf ein einheitliches Niveau gebracht. Hierzu wurde vom Ehrenrat des HJV ein Antragsformular entwickelt.
Dieses Formular ist zukünftig verpflichtend auszufüllen. Ohne vollständig ausgefülltes Formblatt kann der Antrag nicht bearbeitet werden und wird an den Antragsteller zurückgeschickt.
Das Formblatt kann auf der HJV Homepage unter => Verband => Downloads => 6.1. Antrag auf Ehrung heruntergeladen werden. Bei Antrag auf Dan-Graduierung ohne technische Prüfung ist der Antrag gemäß 9.3. Antrag auf Dan-Graduierung beizufügen.
Der Ehrenrat