Der Hessische Judblauo-Verband e.V. (HJV) wird aus datenschutzrechtlichen Gründen zum Jahresende 2016 die bis dahin bei ihm archivierten Kyu-Prüfungslisten unwiederbringlich vernichten. Danach kann der HJV nicht mehr behilflich sein, wenn ein/e Judoka bei abhandengekommenen Unterlagen (Judo-Pass und Prüfungsurkunde) einen entsprechenden Nachweis benötigt z.B. zur Ausstellung eines neuen Judo-Passes mit den entsprechenden Kyu-Graduierungen. Jeder/jede Judoka sollte dafür selbst Vorsorge treffen, z.B. durch Anfertigen entsprechender Kopien des Judopasses und Kyu-Prüfungsurkunden und sorgfältiger Aufbewahrung. Sollten zukünftig Vereine ihre Prüfungslisten archivieren wollen, ist auf eine entsprechende datenschutzrechtlich konforme Regelung im Verein (Satzung) zu achten. Der HJV bietet hier seine Unterstützung an. Weiterhin anfallende Kyu-Prüfungslisten werden nach Überprüfung durch die Bezirksprüfungsbeauftragten auf regelkonforme Durchführung der Prüfung nicht mehr archiviert, sondern ggf. an die Vereine zurückgesandt oder nach drei Monaten vernichtet

Wir bitten um eine Weitergabe dieser Neuerung an alle Betroffenen (Judoka bzw. deren Eltern).

Bei eventuellen Rückfragen helfen Euch gerne unser Vizepräsident für Verwaltung oder der Datenschutz-beauftragte weiter.

Kay Heger

Vizepräsident Verwaltung

   
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