Zweite Einladung zur Kampfrichterversammlung (KRV) des Hessischen Judo-Verbandes e.V. (HJV) am

05.02.2017 in Frankfurt

Der HJV lädt ein zur Kampfrichterversammlung des HJV, die wie folgt stattfinden wird:

wann :  Sonntag, den 5. Februar 2017

wo    :  Landessportbund Hessen e.V., Otto-Fleck-Schneise 4,

           60528 Frankfurt, Raum: Mehrzweckhalle, 1. OG (Ausschilderung vor Ort beachten)

Der Einlass und die Stimmvergabe erfolgen ab 14.00 Uhr; Versammlungsbeginn ist 14.30 Uhr. Die Versammlung ist nicht öffentlich. Die Delegierten der ordentlichen Mitglieder und der Mitglieder mit besonderer Aufgabenstellung müssen zur Versammlungsanmeldung eine ordnungsgemäße Vollmacht vorlegen. Ein Beispielformular liegt dieser Einladung bei. (Anlage A1)

Alle Kampfrichter müssen zur Stimmvergabe ihren gültigen Kampfrichter- und Judopass vorlegen. Letzterer muss auf ein ordentliches Mitglied des HJV eingetragen sein. Anderenfalls besteht ggf. nur Rederecht.

Vorläufige Tagesordnung:

1. Begrüßung und Eröffnung der Versammlung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
3. Feststellung der Stimmberechtigung
4. Wahl einer Versammlungsleiterin/eines Versammlungsleiters (vorsorglich)
5. Beschlussfassung über die Teilnahme von Gästen und deren Rederecht (vorsorglich)
6. Beschlussfassung über die Tagesordnung
7. Beschlussfassung über die Genehmigung des Protokolls der letzten Kampfrichterversammlung
a) Einsprüche zum Protokoll durch den JC Renshinkan Gelnhausen e.V. (Anlage A2)
b) Einsprüche zum Protokoll durch den 1. DJC Frankfurt am Main e.V. (Anlage A3)
8. Bericht des Kampfrichterreferenten und Aussprache
9. Wahlen/Bestätigungen/Vorschläge
a) Wahl des Wahlausschusses
b) Wahl der Kampfrichterreferentin/des Kampfrichterreferenten, hilfsweise Wahl der Kampfrichterreferentin/des Kampfrichterreferenten zur Bestätigung durch die HJV-Mitgliederversammlung, hilfsweise Vorschlag der Kampfrichterreferentin/des Kampfrichterreferenten zur Wahl durch die HJV-Mitgliederversammlung (Bemerkung: jeweils aktuell abhängig von der Eintragung des neuen § 11 der Satzung)
c) Vorschlag zur Besetzung der Kampfrichterkommission und Bestätigung
10. Beschlussfassung über Anträge
a) Anträge von Marcel Frost zur Änderung der KR- und Finanzordnung durch die nächste Mitgliederversammlung (Anlage A4)
11. Verschiedenes
Anbei befindet sich zur Kenntnis ebenso das final geänderte Protokoll der KRV vom

26.01.2014, wie es von JC Renshinkan Gelnhausen beantragt und durch die KRV vom 08.02.2015 genehmigt wurde. (Anlage A5)

Zur Teilnahme-, Rede-, Antrags- und Stimmberechtigung wird auf die Satzung und die Kampfrichterordnung verwiesen:
§ 25 der Satzung:

(1) Der/die Kampfrichterreferent/in ist für den Einsatz der Kampfrichter in allen Bereichen des HJV sowie für deren Aus- und Weiterbildung verantwortlich.

(2) Die Kampfrichterversammlung ist ein Gremium der Kampfrichter innerhalb des HJV. Die Kampfrichterversammlung
• wählt den/die Kampfrichterreferenten/in,
• bestätigt die Mitglieder der Kampfrichterkommission auf Vorschlag des Kampfrichterreferenten,
• kann Anträge zur Mitgliederversammlung beschließen, die vom Kampfrichterreferenten gemäß Beschlusslage gestellt werden.
Bei der Mitgliederversammlung wird die Kampfrichterversammlung durch den Kampfrichterreferenten vertreten.

(3) Teilnahme- und redeberechtigt sind die Delegierten der ordentlichen Mitglieder des HJV und der Mitglieder mit besonderer Aufgabenstellung, sowie Ehrenmitglieder, Mitglieder des Gesamtvorstandes, Kassenprüfer, Beauftragte des HJV, der Datenschutzbeauftragte, Mitglieder des Rechtsausschusses und alle aktiven Kampfrichter und Kampfrichterinnen mit gültiger Lizenz gemäß Kampfrichterordnung, deren gültiger Judopass auf ein ordentliches Mitglied des HJV eingetragen ist. Durch Beschluss der Versammlung kann auch einzelnen Gästen das Teilnahme- und Rederecht erteilt werden. Antrags- und stimmberechtigt sind lediglich oben genannte Kampfrichter. Dabei hat jeder Kampfrichter/jede Kampfrichterin eine Stimme.

(4) Näheres regelt die Kampfrichterordnung.
Kampfrichterordnung:
2.3.2.2 Der KRR muss jeden Teilnahmeberechtigten unter Angabe von Zeit und Ort sowie der vorläufigen Tagesordnung zur KRV laden. Die Ladung erfolgt durch Veröffentlichung auf der Homepage des HJV unter www.hessenjudo.de oder im Mitteilungsblatt des lsb h. Alternativ kann die Einladung per E-Mail an die dem HJV bekannten E-Mailadressen erfolgen. Der Nachweis des Versandes genügt für die Zustellung. Die Einladungsfrist beträgt mindestens sechs Wochen.
2.3.2.3 Neben den in Ziff. 2.3.4.2 genannten Punkten darf Gegenstand der endgültigen Tagesordnung nur sein, was
a) in der vorläufigen Tagesordnung zusammen mit der Einladung bekanntgegeben wurde,
b) Antragsberechtigte rechtzeitig beantragt haben. Anträge sind nur rechtzeitig, wenn sie mindestens drei Wochen vor der KRV in Textform in der Geschäftsstelle eingegangen sind. Der KRR hat solche Anträge zusammen mit der endgültigen Tagesordnung unverzüglich, spätestens zwei Wochen vor der KRV auf der Homepage des HJV unter www.hessenjudo.de zum Download bereitzustellen. Alternativ kann der KRR die Unterlagen per E-Mail an die dem HJV bekannten E-Mailadressen der Teilnahmeberechtigten versenden. Der Nachweis des Versandes genügt für die Zustellung.

Die erforderlichen Unterlagen können im geschützten Downloadbereich eingesehen und abgespeichert werden.  Zugang erfolgt ausschließlich über den Vereinszugangs-Code.

(Menü VERBAND > VERSAMMLUNGEN > Beiträge VERSAMMLUNGEN > Dateianhänge KR-Versammlung 2017)

 

Frankfurt, den 19.01.2017

Hessischer Judo-Verband e.V.
Marcel Frost
Kampfrichterreferent

 

 

   
© Hessischer Judo-Verband e.V., alle Rechte vorbehalten HJV