Aufgrund Nachfrage nach der Legitimation ein erweitertes Führungszeugnis bei Aus- und Fortbildungen im Bereich des Lehrwesens/Bildung zu verlangen hier die Information:
1.3 Prävention interpersonaler Gewalt und Belästigung
Auf Grundlage dieser Zielsetzungen wird festgehalten, dass sich der Deutsche Judo Bund gegen jegliche Form von Gewalt, insbesondere interpersonaler Gewalt und Belästigung, innerhalb und außerhalb des Sports ausspricht.
Um Sportlerinnen und Sportler vor möglicher interpersonaler Gewalt und Belästigung zu schützen, können an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen des Deutschen Judo Bundes aufgrund dieser Rahmenrichtlinien für Aus- und Fortbildung nur solche Personen teilnehmen, die nicht wegen eines Vergehens oder einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung durch Urteil oder Strafbefehl verurteilt wurden. Personen, die wegen einer Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung durch Urteil oder Strafbefehl verurteilt werden, verlieren die auf Grundlage dieser Rahmenrichtlinie erworbenen Lizenzen mit Rechtskraft der jeweiligen Entscheidung.
Bei Personen, gegen die wegen einer Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird bzw. ein solches Verfahren läuft, ruht jede Lizenz mit Datum der Aufnahme des Ermittlungsverfahrens.
Erfolgte die Verurteilung nach Jugendstrafrecht, so ist die Teilnahme an Aus- bzw. Weiterbildung möglich, wenn die Verurteilung länger als 5 Jahre zurückliegt.
Der DJB und seine Landesverbände sind berechtigt, bei der begründeten Annahme eines Tatbestandes die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses über die Person zu fordern und abhängig vom Ergebnis die Aus-/Weiterbildung zu verweigern. Wird die verlangte Vorlage nicht innerhalb der vorgegebenen Frist vorgelegt, ist die erstmalige oder weitere Teilnahme an einer Aus-/Weiterbildung ausgeschlossen. Bereits gezahlte Ausbildungsbeiträge verfallen zugunsten des DJB.
Begründung:
Mit den vorgeschlagenen Ergänzungen setzt der DJB seine Verpflichtungen aus dem von ihm mitbeschlossenen DOSB-Mitgliederbeschluss zum Schutz vor interpersonaler Gewalt und Belästigung im Sport um.
Alle lizenzierten Trainer im Deutschen Judo-Bund e.V. müssen den DJB-Ehrenkodex und die dazu gehörigen Verhaltensregeln unterschreiben und sind zur regelmäßigen Vorlage eines aktuellen, erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses verpflichtet.
Dieses darf bei Einsichtnahme nicht älter als 3 Monate sein und ist danach für maximal im aktuellen Olympiazyklus gültig. Bei wiederholter Einsichtnahme in diesem Zeitraum gilt dieses als aktuell.
Bei der Anmeldung zu einer Aus-, Fort- und Weiterbildung muss geprüft werden,
dass die Einsichtnahme/ Überprüfung im aktuellen Olympiazyklus stattgefunden hat.
Diese Überprüfung kann auch vom Verein erfolgen und bestätigt werden.
Entnommen aus der Ausbildungsordnung des DJB Stand März 2025!
Alle Landesverbände, die Mitglied im DJB sind, haben sich in einer Bildungsvereinbarung verpflichtet, die Ausbildungsordnung anzuerkennen und zu befolgen.
Die komplette aktuelle Ausbildungsordnung findet ihr hier: Ausbildungsordnung DJB Stand März 2025
Ervin Susnik
Referent für das Lehrwesen








