Liebe Vertreterinnen und Vertreter der Mitglieder des HJV!

Wir laden die Mitglieder des Hessischen Judo-Verbandes e. V. zu einer Mitgliederversammlung am 20. November 2022 in Bad Homburg vor der Höhe ein.

Versammlungsort ist der Feri-Sportpark der Homburger Turngemeinde, Niederstedter Weg 2, 61348 Bad Homburg.

Die Versammlung beginnt um 11 Uhr. Einlaß und Stimmenvergabe erfolgen ab 10 Uhr.

Eine Beschlußfassung über die Tagesordnung ist auf dieser Versammlung bezüglich der zwingend erforderlichen Tagesordnungspunkte 1-8 und deren Reihenfolge ausgeschlossen. Deswegen ist dafür kein Tagesordnungspunkt vorgesehen.

Hinsichtlich der Vertretungsberechtigung wird um Beachtung des § 12 Abs. 6 der Satzung des HJV gebeten. Soweit Vollmachten erforderlich sind, sind diese dem HJV spätestens auf der Versammlung im Original einzureichen. Sie müssen von der erforderlichen Anzahl vertretungsberechtigter Vorstände des entsendenden Vereins ordnungsgemäß im Original unterschrieben sein. (Eine Vorlage zur Erteilung einer Vollmacht steht auf www.hessenjudo.de zur Verfügung.)

Etliche Funktionsträgermeldungen, die u. a. auch eine Vollmacht für die Mitgliederversammlung beinhalten, erweisen sich immer wieder bezüglich der vertretungsberechtigten Unterschriften als fehlerhaft. Daher wird empfohlen, grundsätzlich eine ordentliche Vollmacht im Original und gegebenenfalls einen aktuellen Registerauszug aus dem Vereinsregister zur Mitgliederversammlung mitzubringen.

 

Tagesordnung

 

1 Eröffnung der Versammlung durch den letzten im Amt verbliebenen gesetzlichen Vorstand und Bestimmung einer Protokollantin / eines Protokollanten

 

2 Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlußfähigkeit

 

3 Feststellung der Stimmberechtigungen (einschließlich der Feststellung der Stimmberechtigung von Mitgliedern, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sind, gemäß § 12 Abs. 4-5 der Satzung)

 

4 Wahl einer Wahl- und Versammlungsleiterin / eines Wahl- und Versammlungsleiters für die Tagesordnungspunkte 6 bis 8

 

5 Entgegennahme der Rücktritte des amtierenden Mitglieds des gesetzlichen Vorstandes und der amtierenden Mitglieder des erweiterten Vorstandes sowie Widerruf der Bestellung bzw. Bestätigung der amtierenden Mitglieder des erweiterten Vorstands (vorsorglich)

5.1 Entgegennahme der Rücktrittserklärungen der amtierenden Mitglieder des erweiterten Vorstands (vorsorglich)

5.2 Entgegennahme der Rücktrittserklärungen des amtierenden Mitglieds des gesetzlichen Vorstands (vorsorglich)

5.3 Antrag des Judo-Clubs Kim-Chi Wiesbaden e. V. auf Widerruf der Bestellung des Referenten für das Prüfungswesen (vorsorglich)

5.4 Antrag des Judo-Clubs Kim-Chi Wiesbaden e. V. auf Widerruf der Bestellung des Sportwarts für Männer und Männer U21 (vorsorglich)

5.5 Antrag des Judo-Clubs Kim-Chi Wiesbaden e. V. auf Widerruf der Bestellung des Referenten für das Lehrwesen (vorsorglich)

5.6 Antrag des Judo-Clubs Kim-Chi Wiesbaden e. V. auf Widerruf der Bestätigung des Sportwarts für die männliche Jugend (der Rücktritt wurde bereits erklärt und seitens des HJV empfangen, so daß der Antrag zu Punkt 5.6 gegenstandslos ist)

5.7 Antrag des Judo-Clubs Kim-Chi Wiesbaden e. V. auf Widerruf der Bestätigung des Kampfrichterreferenten (vorsorglich)

5.8 Antrag des Judo-Clubs Kim-Chi Wiesbaden e. V. auf Widerruf der Bestellung des Sportwarts für Frauen und Frauen U21 (vorsorglich)

5.9 Antrag des Judo-Clubs Kim-Chi Wiesbaden e. V. auf Widerruf der Bestellung des Referenten für den Schulsport (vorsorglich)

5.10 Antrag des Judo-Clubs Kim-Chi Wiesbaden e. V. auf Widerruf der Bestellung der Referentin für Öffentlichkeitsarbeit (vorsorglich)

 

6 Nachwahl der nicht besetzten Ämter des gesetzlichen Vorstandes

6.1 Nachwahl der Präsidentin / des Präsidenten

6.2 Nachwahl der Vizepräsidentin / des Vizepräsidenten für Leistungssport

6.3 Nachwahl der Vizepräsidentin / des Vizepräsidenten für Verwaltung

6.4 Nachwahl der Schatzmeisterin / des Schatzmeisters (vorsorglich)

 

7 Nachwahl der nicht besetzten Ämter des erweiterten Vorstandes

7.1 Nachwahl der Schriftführerin / des Schriftführers

7.2 Nachwahl der Sportwartin / des Sportwarts für Frauen und Frauen U21 (vorsorglich)

7.3 Nachwahl der Sportwartin / des Sportwarts für Männer und Männer U21 (vorsorglich)

7.4 Nachwahl der Referentin / des Referenten für Öffentlichkeitsarbeit (vorsorglich)

7.5 Nachwahl der Referentin / des Referenten für das Lehrwesen (vorsorglich)

7.6 Nachwahl der Referentin / des Referenten für das Prüfungswesen (vorsorglich)

7.7 Nachwahl der Referentin / des Referenten für den Schulsport (vorsorglich)

7.8 Nachwahl der Referentin / des Referenten für den Breiten- und Freizeitsport

 

8 Kommissarische Beauftragung von Vorstandsämtern, die noch von den jeweils zuständigen Gremien durch Wahl neu zu besetzen sind

8.1 Kommissarische Beauftragung einer Sportwartin / eines Sportwarts für die weibliche Jugend

8.2. Kommissarische Beauftragung einer Sportwartin / eines Sportwarts für die männliche Jugend

8.3 Kommissarische Beauftragung einer Kampfrichterreferentin / eines Kampfrichterreferenten (vorsorglich)



9 Ansprache des neuen Vorstands und Aussprache mit den Mitgliedern (vorsorglich)



Neuwahlen finden gemäß § 11 Abs. 8 der Satzung des HJV immer in Jahren mit ungeraden Jahreszahlen statt. Somit handelt es sich bei den anstehenden Wahlen nicht um Neuwahlen, sondern um Nachwahlen innerhalb der laufenden Amtsperiode. Gegen Ende des Jahres 2023 werden somit Vorstandsneuwahlen für alle Ämter stattfinden.

Der Entwurf des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 18. September 2022 liegt mir bisher noch nicht vor. Das Protokoll wird an alle Mitglieder des HJV versandt werden, sobald es fertiggestellt worden sein wird.

Der wie immer gastfreien HTG und ihrem Präsidenten Ralph Gotta danken wir ausdrücklich für ihre entgegenkommende Bereitschaft, auch diese Mitgliederversammlung des HJV in ihren Räumlichkeiten durchführen zu lassen.

Am 18. September 2022 ist der Präsident des Hessischen Judo-Verbandes von seinem Amt zurückgetreten. Da jeweils zwei Vorstände des HJV gemeinsam vertreten und er auch nach seinem Rücktritt noch berechtigt bleibt, zur nächsten Mitgliederversammlung miteinzuladen (Reichert, Vereins- und Verbandsrecht, 14. Auflage 2018, Rdn. 1182), hat er die erste Einladung zu dieser Versammlung ebenfalls unterschrieben. Er hat sich nun entschlossen, auch die zweite Einladung zu unterschreiben, damit diese Versammlung nicht etwa aufgrund eines etwaigen Ladungsmangels angefochten werden kann. Daher versenden wir das zweite Einladungsschreiben hiermit zum zweiten Mal mit unseren beiden Unterschriften.

 

Frankfurt am Main, den 18. Oktober 2022

 

Das Präsidium des Hessischen Judo-Verbandes, e. V., vertreten durch:

 

Willi Moritz

(am 18. September 2022 zurückgetretener Präsident)

 

Prof. Dr. Axel Schönberger

(derzeit einziger amtierender gesetzlicher Vorstand des HJV)

 

Anlagen:


— Anträge des Judo-Clubs Kim-Chi Wiesbaden e. V. zu TOP 5
— Kontennachweis zur Zwischenbilanz zu 30. September 2022
— Kurzfristige Erfolgsrechnung für den September 2022

   
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