Am 24. August 2022 hat der Deutsche Judo-Bund in einem Rundschreiben darüber informiert, daß er seine Gebühren für die Abgabe von Judo-Pässen, Kyu-Prüfungsmarken und zugehörigen Prüfungsurkunden ab dem 1. Oktober 2022 erhöhen wird.
Diese Erhöhungen betreffen die hessischen Judoka und Judo-Vereine vorerst nicht. Die Gebühren für Hessen sind in der Beitrags- und Gebührenordnung des Hessischen Judo-Verbandes e. V. festgelegt, die weder der DJB noch der Vorstand des HJV ändern dürfen, da § 4 Abs. 8 der Satzung des HJV nicht für die Beitrags- und Gebührenordnung des HJV gilt. Nur die Mitgliederversammlung des HJV ist zu einer Änderung der Höhe der Beiträge und Gebühren des HJV befugt.
Für die Einführung digitaler Judo-Pässe gibt es im HJV bisher keine Rechtsgrundlage. Der HJV hat der vom DJB geplanten Einführung digitaler Judo-Pässe bislang weder zugestimmt noch sie in seinem für Hessen geltenden Verbandsrecht verankert, so daß die vom DJB geplante Einführung in Hessen derzeit nicht möglich ist. Auch die Mitgliederversammlung des HJV vom 18. 9. 2022 wird dazu keinen Beschluß fassen. Vom DJB beschlossene Änderungen gelten im Bereich des HJV nicht automatisch, sondern bedürfen für ihre Wirksamkeit immer einer entsprechenden Änderung der Satzung und/oder der Ordnungen des HJV.
Der DJB bietet indes seinen Landesverbänden und deren Mitgliedsvereinen an, daß im Falle der Einführung digitaler Judo-Pässe auf Vorrat eingekaufte Kyu-Prüfungsmaterialien ohne Aufpreis für eine digitale Verwendung gutgeschrieben würden.
Prof. Dr. Axel Schönberger
Schatzmeister








