Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie, dass aufgrund der neusten Verordnungen der Landesregierung der Zutritt zur Sportschule Frankfurt ab dem 08. Januar 2022 vorerst nur noch unter folgenden Voraussetzungen möglich ist:

a. Nachweis des vollen Impfschutzes laut Impfpass (Erst-, Zweitimpfung und Boosterimpfung)
   oder
b. Nachweis des vollen Impfschutzes laut Impfpass (Erst- und Zweitimpfung plus 15 Tage) und tagesaktuellem negativen zertifiziertem Test
   oder
c. Nachweis Vorlage eines Genesenennachweises bzw. positiven PCR-Test (mind. 28 Tage und max. sechs Monate alt) und tagesaktuellem negativen zertifiziertem Test.

Ausnahme : Ausgenommen sind Schüler bis 18 Jahre, die das aktuelle Test-Heft der Schule vorweisen können. Auszubildende bis 18 Jahre, die von der regelmäßigen Testung in ihrem Betrieb Gebrauch machen (Nachweis vom Arbeitgeber).

Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, haben vorerst keinen Zugang zur Sportschule!
Eltern haben vorerst keinen Zugang zur Sportschule!
Das Parken der PKW am Eingangsbereich der Sportschule ist nicht gestattet.

Unser Hygienekonzept wird derzeit entsprechend angepasst. Das überarbeitete Konzept finden Sie zeitnah auf unserer Homepage:

https://www.landessportbund-hessen.de/geschaeftsfelder/bildungsstaetten/frankfurt/#c139

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis, bleiben Sie gesund & bis bald!

Für weitere Rückfragen stehen wir gerne zu Verfügung.

Mit sportlichen Grüßen


LANDESSPORTBUND HESSEN e.V.
Sportschule und Bildungsstätte

Detlef Herborn
Geschäftsstelle
Hessischer Judo-Verband e.V.

 

 

 

   
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