Liebe VereinsvertreterInnen, liebe Judoka, liebe Eltern,

das Jahr 2020 war für uns alle eine große Herausforderung. Der hessische Wettkampfsport ist seit Mitte März quasi zum Erliegen gekommen. Ob und wann die geplante HEM U15 noch stattfinden wird, werden wir in der kommenden Woche bekanntgeben. Die neue Jugendleitung ist 2019 mit vielen Ideen aber auch mit dem Versprechen, sich an die Ordnungen und Satzung des HJV zu halten, angetreten. Leider sind wir durch diverse Gründe, wie hinreichend bekannt und diskutiert wurde, in unseren Bestreben eine neue Jugendordnung und neue Kaderkriterien zu beschließen, massiv ausgebremst worden. Nun mussten wir vernünftigerweise auch noch die Jugendversammlung absagen, an der wir die für uns und unsere Athleten wichtigen Kaderkriterien endlich in Kraft treten lassen wollten. Wir wollen als Jugendleitung aber nicht aufgeben, und unseren Athleten in irgendeiner Form eine Perspektive geben.

Unsere Ordnungen sehen eine massive Einschränkung wie die Coronapandemie nicht vor. Würden wir als Jugendleitung nun die Kaderkriterien, wie derzeit in der WKO beschrieben, anwenden, hätte kaum ein Athlet die Kriterien erfüllen können. Dies kann in unseren Augen nicht zielführend sein.

Daher hat die Jugendleitung beschossen, die derzeitigen Kaderkriterien der WKO außer Kraft zu setzen und in Absprache mit den Landestrainern einen zahlenmäßig großen Landeskader als Übergangskader für das Jahr 2020/2021 zu berufen. Dieser kann hier eingesehen werden.

Dieser sieht eine Zweiteilung in einen Landeskader 1 (LK1) und erweiterten Landeskader 2 (LK2) vor:

Der LK1 ist der eigentliche Landeskader für das Jahr 2021. Die Berufung gilt bis zum 31.12.2021.

Der LK2 ist ein erweiterter Landeskader und die Berufung gilt vorerst bis zum 30.06.2021. Sollten wieder Maßnahmen im 1. Halbjahr 2021 angeboten und durchgeführt werden können, so können sich die Athleten im LK2 empfehlen und bewähren.

Unser Ziel ist es, die Jugendversammlung im 1. Quartal 2021 stattfinden zu lassen. Unsere geplanten Kaderkriterien können schon mal vorab hier eingesehen werden, damit sich alle Athleten darauf einstellen können. Änderungen vorbehalten.

Alle Athleten auf dieser Kaderliste erhalten einen Kaderstatus und sind damit auch in der Lockdown-Phase berechtigt, am angebotenen Kadertraining ab dem 23.11.2020 teilzunehmen.

Sofern noch nicht geschehen, bitten wir von den auf der Liste befindlichen Athleten, das Stammdatenblatt und die Datenfreigabe ausgefüllt an die Geschäftsstelle zu senden.

Wir hoffen mit dieser Entscheidung, vielen Athleten eine Perspektive geben zu können.

Bleibt gesund und auf ein hoffentlich dann erfolgreiches Jahr 2021.

Landesjugendleitung

Alexandra Görner und Kay Heger

   
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