Matten LZ 2016

Ausschreibung der Vergabe Landesstützpunkte des HJV für den olympischen Zyklus 2016 bis 20120

Der HJV schreibt hiermit die Vergabe seiner Landesstützpunkte für den genannten Zyklus 01.Juli 2016 bis 30.Juni 2020 aus. Für die folgenden Termine können sich grundsätzlich alle Mitgliedsvereine des HJV bewerben, welche die nachstehenden Anforderungen erfüllen. Leistungssportaffine Vereine sind primär angesprochen sich zu bewerben.

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1. An folgenden Standorten sollen HJV-Landesstützpunkte aufgebaut und Trainings angeboten werden:

3 x im Rhein-Main Gebiet
1 x Region Fulda/Neuhof/Flieden
1 x Kassel

2. An jedem Landesstützpunkt müssen sowohl Jugend wie auch Erwachsenen/U21 zu folgenden Zeiten an einem Tag angeboten werden können :

18.00 – 19.30 Jugendstützpunkt
19.30 – 21.30 Erwachsenen / U21 Stützpunkt

3. Es sollten seitens des Trägervereins eine verlegte Mattenfläche von mind. 150 m² für den Trainingsbetrieb zur Verfügung gestellt werden. Das bedeutet, für die anreisenden Athleten ist kein Mattenauf- und/oder -abbau notwendig.

4. Der Trägerverein ist für die ausreichende Versorgung der Trainingsstätte mit Verbandsmaterial, Duschen, Umkleiden, WC etc. verantwortlich. Der Trägerverein muss die Matten regelmäßig, mindestens aber im Abstand von vier Wochen reinigen ggfls. desinfizieren, ein Nachweis ist zu führen. Die allgemein gültigen Arbeitsstättenschutzbestimmungen sind einzuhalten und zu bestätigen.

5. Es muss die Möglichkeit bestehen, auch während der hessischen Schulferien den Trainingsbetrieb aufrechtzuerhalten. Es sollte ein Trainingsbetrieb (üblicher Termin) an Feiertagen (soweit gesetzlich erlaubt) möglich sein.

6. Die verbandsoffenen Trainings müssen für alle teilnehmenden Judoka und den HJV kostenfrei sein. Der Trägerverein übernimmt sämtliche eventuell anfallenden Miet- und Unterhaltskosten.

7. Der HJV übernimmt die Kosten der leitenden Stützpunkttrainer.

8. Es sollte in der Sportstätte die Möglichkeit bestehen, ggfls. gegen Bezahlung einen Kraftraum aufzusuchen oder zu saunieren.

9. Es sollten ausreichend Parkplätze vorhanden und möglichst eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr gewährleistet sein.

10. Darüber hinaus wäre es wünschenswert, die Räumlichkeiten - sofern auch mit Seminarräumen - auch an Wochenenden für Lehrgänge nutzen zu können.

Bewerbungen sind schriftlich bis zum 31. Mai 2016 an die Geschäftsstelle des HJV zu richten.

 

Im Mai 2016


gez.  HJV-Präsidium

   
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