HJV Kadertraining am lsbh 9. Woche (02.03.-04.03.2021)
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Die Anmeldung zum HJV-Kadertraining für die 09. Woche 2021 (02.03. - 04.03.) ist ausschließlich über folgenden doo Link möglich: Anmeldelink.
Das Hygienekonzept der Sportschule und Bildungsstätte des lsb h Frankfurt am Main ist zu beachten. Beim Betreten der Sportschule ist ein Mund-Nase-Schutz zu tragen. Es muss eine Anmeldung an der Rezeption erfolgen. Das Training ist ausschließlich Judoka mit Kaderstatus möglich! Die Teilnahme ist freiwillig; durch eine Nichtteilnahme entstehen dem Athleten keine Nachteile.
Hinweis der Sportschule: Kein Zugangsrecht zur Sporthalle für Zuschauer und Betreuer. Ohne Anmeldung besteht kein Teilnahmerecht am HJV-Kadertraining und Zugangsrecht zum lsbh.
Vor der ersten Trainingsteilnahme ist der Trainingsteilnehmerbogen dem zuständigen Verantwortlichen abzugeb…
Heinercup 2021 fällt aus
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9. Heinercup erst 2022
Nachdem schon im vergangenen Jahr der Heinercup Corona bedingt ausfallen musste, hat die Kampfgemeinschaft Kiai-Darmstadt sich entschlossen, auch in diesem Jahr das Turnier nicht auszurichten.
Traditionell findet der Heinercup im Juni statt. Selbst wenn es zu diesem Zeitpunkt wieder möglich wäre, Judo-Wettkämpfe mit einem vertretbaren Aufwand durchzuführen, halten wir das Risiko, dass sich Sportler auf Grund des Trainingsdefizits verletzen für zu hoch.
Umso mehr freuen wir uns darauf, 2022 wieder zahlreiche Judoka in Darmstadt begrüßen zu können.
Der Ausrichter
Verschiebung der Jugendversammlung 2021
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Aktuelles aus der Jugendleitung
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1. Kaderlehrgänge im I. Quartal
Kader U15:
Sa, 27.02.2021 und So, 14.03.2021
Kader U18:
So, 28.02.2021 und Sa, 13.03.2021
Die angebotenen Lehrgänge sind freiwillig. Es dürfen nur die Athleten teilnehmen, die auf der offiziellen Kaderliste stehen.
2. Die Landestrainer haben einen Athletiktrainingsplan entwickelt. Dieser kann bei Interesse bei der Jugendleitung per Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! angefragt werden.
Die Landesjugendleitung.…
Fehlende Stärkemeldungen 2021
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Einige Stärkemeldungen für 2021 wurden noch nicht abgegeben, obwohl eine Abgabefrist zum 15.01.2021 besteht. Die Vereine wurden zwischenzeitlich informiert. Nochmals sei darauf verwiesen, dass aufgrund § 6 der Finanzordnung vom 23. 10. 2011 in Verbindung mit den §§ 8 und 4 Abs. 1 der Satzung jedes Mitglied, dessen Stärkemeldung erst nach dem 15. Januar 2015 in der Geschäftsstelle des HJV eingeht, ausnahmslos ein Ordnungsgeld in Höhe von 50 Euro zu zahlen hat.
Es liegt nicht im Ermessen des Vorstandes, dieses von der Mitgliederversammlung beschlossene Ordnungsgeld für den Fall des verspäteten Zugangs der Stärkemeldung zu erlassen.