In letzter Zeit war es kaum noch möglich, unter den Mitgliedsvereinen des HJV Veranstalter für Jugendturniere zu finden. Die Ursache dafür läge wohl in der rasanten Kostenentwicklung der letzten Monate, wurde dem HJV gegenüber mehrfach auf Anfragen argumentiert. Das in der Wettkampfordnung vorgesehene Start- oder Meldegeld reiche nicht mehr aus, derartige Wettkämpfe für den Ausrichter (örtlicher Verein) kostendeckend zu finanzieren.

Aus den unflexiblen Regelungen der Satzung resultieren auch hier fatale Folgen: Satzung und Wettkampfordnung (WKO) ermöglichen es leider nicht, auf eine Kostensteigerung einzugehen. Auch die Möglichkeit eines Dringlichkeitsbeschlusses, so wie es die WKO in § 6 vorsieht, ist hier nicht gegeben, da in "monetären Belangen" ausschließlich die Mitgliederversammlung eine Anpassung vornehmen kann.

Die HJV-Sportwarte und das Präsidium haben sich nach interner, eingehender aber auch kontroverser Diskussion dazu durchgerungen, sich kurzfristig mit einer "Fehlbedarfsfinanzierung" bei derartigen Wettkämpfen zu behelfen. Die Alternative wäre gewesen, sämtliche Veranstaltungen, zu denen sich kein ausrichtender Verein finden ließ, ersatzlos ausfallen zu lassen.

Diese Fehlbetragsfinanzierung ist keine Bezuschussung, ist keine "institutionelle Förderung" eines einzelnen Mitglieds.

Stattdessen legt der ausrichtende Verein für die Veranstaltung eine verbindliche Kostenkalkulation vor, die alle Aufwendungen und auch alle Erträge erfasst. Für den Fall, dass der HJV sich daraufhin entscheidet, den Wettkampf durchzuführen, trägt der Verband den Fehlbetrag, der aus einer vollständigen und belegten Endabrechnung ersichtlich wird.

Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Vereine, die einen Wettkampf für den HJV ausrichten, das finanzielle Risiko der Veranstaltung zu tragen haben.

Nicht defizitäre Veranstaltungen werden wie bisher über die Start-/Meldegelder finanziert.

Bettina Müller
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit

   
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