Das Passwesen im Judo-Sport liegt ausschließlich in der Hoheit des Deutschen Judo-Bundes (DJB). Zum 01.01.2024 führt dieser den digitalen Judo-Pass verbindlich ein. Verbunden damit ist u.a. eine deutliche Verfahrenserleichterung und Entbürokratisierung bei Wettkampfmeldungen und -starts sowie im Prüfungswesen besonders auch für die Vereine vor Ort.

Erste Erfahrungen bestätigen den Eindruck auch anderer Sportverbände, die ebenfalls mittlerweile über ein elektronisches Passwesen verfügen: Mit dem digitalen Passwesen geht der DJB einen weiteren Schritt zu einer "schlanken", entbürokratisierten und damit kostensparenden Organisation des Sportbetriebs.

Gegenwärtig informiert der DJB alle Vereine, wie die Umstellung seines Passwesens für die Vereine zeitnah, mit möglichst geringem Aufwand und reibungslos vonstatten gehen kann.

Im Vorfeld dieser Umstellung werden vereinzelt Stimmen laut, die den Digitalen-Pass unter Gesichtspunkten des Datenschutzes als kritisch bewerten. Dazu sichert der DJB den Vereinen zu, das Vorhaben sei sorgfältig unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten von neutraler Stelle geprüft.
Auch den Landesverbänden wurden seitens des DJB die Aspekte des geprüften Datenschutzes aufgezeigt. In einer Vertragsvorlage wurden diese seitens des DJB ersucht, sich diesen Datenschutzmaßnahmen anzuschließen.  

Dieses veranlasste den Hessische Judo-Verband, den eigenen Datenschutzbeauftragten (Dersch Digital Services, Raunheim) mit diesen Gesichtspunkten zu konsultieren. Im Ergebnis teilte der HJV-Datenschutzbeauftragte nach Prüfung der DJB-Vorlage mit: "Wir haben die Unterlagen (Anm.: des DJB) durchgesehen und konnten keine ungewöhnlichen Inhalte ausmachen. Es spricht aus unserer Sicht daher nichts dagegen, dass Sie den Vertrag unterzeichnen".

(Erklärung des HJV-Datenschutzbeauftragten)

Stefan Teucher
Vizepräsident Verwaltung

 

 

 

   
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