HJV-Lehrreferent greift Anregung der Kindeswohlbeauftragten auf

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Im Rahmen seiner Kampagne "Kindeswohl-im-Sport" hat der Landessportbund Hessen jüngst eine Änderung seiner Jugendlizenz beschlossen. Danach muss zum Erwerb und zur Verlängerung dieser Lizenz zukünftig ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden.
Die Kindeswohlbeauftragten des Hessischen Judo-Verbandes, Gabi Bied und Heinz Prior, griffen dieses auf und sprachen sich für eine Übernahme dieser Vorgabe auch für die Trainerausbildung im Bereich des Hessischen Judo-Verbandes (HJV) aus.

Zwar böte der HJV gegenwärtig lediglich die Lizenzen C-Breitensport und C-Leistungssport an und verfüge also über keine eigene Jugendlizenz, aber der HJV-Lehrreferent Evin Susnik reagierte propmt: "Seitens des Lehrwesen im HJV wird bei der Anmeldung zur Trainerausbildung und zur Lizenzverlängerung ab dem neuen Ausbildungsabschnitt generell ein erweitertes Führungszeugnis nicht älter als 3 Monate verlangt. D.h. ohne ein erweitertes Führungszeugnis ohne relevante Einträge, gibt es keine Ausbildung und keine Lizenzerteilung mehr."

Bettina Müller
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit

   
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