Der Hessische Judo-Verband schließt sich den Neuregelungen des DJB für den Wiedereinstieg im Vereinssport an.

https://www.judobund.de/aktuelles/detail/hajime-jetzt-gehts-wieder-richtig-los-4121/

Der DJB ist sehr erfreut über die Neuregelung für den Sport. Um den Wiedereinstieg in den Vereinen unterstützend zu begleiten, hat der DJB in Absprache mit seinen Verbandsärzten und dem Präsidium Übergangsregeln formuliert. Diese bestehen aus einem Übergang in drei Schritten, ergänzt durch ein Hygienekonzept und Verhaltensregeln.

Diese sind als Empfehlung zu verstehen, da jedes Bundesland andere spezifische Regeln für den Sport veröffentlicht hat. Wichtig ist, dass die gültigen Regelungen der Landesregierung bei der Umsetzung der Übergangsregeln innerhalb der einzelnen Vereine nicht gebrochen werden.

Wir hoffen, dass diese Handreiche eine gute Hilfestellung für alle Beteiligten darstellt – und in diesem Sinne: Hajime!

Anlagen:

- DJB-Konzept Übergangsregeln für Vereine
- Die zehn Leitplanken des DOSB
- Risikofragebogen
- Trainingsprotokoll
- Hygienekonzept

SEID JUDO - BLEIBT JUDO!

Der Hessische Judo-Verband schließt sich den Neuregelungen des Deutschen Judo-Bundes (DJB) für den Wiedereinstieg im Vereinssport an.

Willi Moritz – Mario Rolle – Werner Müller

HJV Präsidium

13.05.2020

 

Zusätzliche Hinweise vom Landessportbund Hessen (Veröffentlichung des lsbh)

https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/

Demnach bleibt Wettkampfsport verboten bzw. ist nur im Bereich des Spitzen- und Profisports (unter Auflagen) möglich. Zuschauer sind nicht gestattet. Der Betrieb von Schwimmbädern für den Publikumsverkehr ist bis auf weiteres untersagt. Ein Sportbetrieb ist ab dem 9. Mai sowohl im Freien als auch in Innenbereichen (etwa in einer Sporthalle) unter strikter Einhaltung der folgenden Abstands- und Hygieneauflagen wieder erlaubt. Das bedeutet: Trainingsbetrieb im Sportverein ist möglich, wenn er kontaktfrei ausgeübt wird, ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist, Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, durchgeführt werden, Umkleidekabinen, Dusch und Waschräume sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten, ausgenommen Toiletten, geschlossen bleiben, der Zutritt zur Sportstätte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt, Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert-Koch-Institutes keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden. Der Trainings- und Sportbetrieb ist auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, gedeckt und ungedeckt, wieder zulässig. Die Entscheidung für die Öffnung der Sportstätten obliegt den Betreibern. Fitnessstudios (Bereiche mit Geräten für Kraft- und Ausdauersport) können ab dem 15. Mai unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln und einem umfassenden Hygienekonzept geöffnet werden.

   
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