Der DJB informiert aus gegebenem Anlass wie folgt:
"Liebe Judoka, liebe Kollegen,
hiermit möchte ich euch eine wichtige Information mitteilen, die ihr zukünftig beachten solltet:
Bei nationalen Meisterschaften, wie der Deutschen Einzelmeisterschaft, der Deutschen Pokalmeisterschaft und der Deutschen Gruppenmeisterschaft, sind ausschließlich Teilnehmer mit deutscher Staatsangehörigkeit startberechtigt.
Darüber hinaus dürfen auch europäische Staatsbürger sowie Staatsbürger aus assoziierten Ländern teilnehmen.
Die Regelung findet ihr in der Wettkampfordnung auf der DJB-Homepage: Nr. 3.4 der DJB-WKO.
Zu den sogenannten assoziierten Staaten zählen folgende Länder:
- Alle EU-Mitgliedstaaten
- Georgien
- Island
- Liechtenstein
- Moldawien
- Nordmazedonien
- Norwegen
- Serbien
- Türkei
- Ukraine
Wie wir wissen, ändert sich die politische Lage ständig.
Daher kann es vorkommen, dass die aufgezählten Länder irgendwann nicht mehr als assoziierte Staaten gelten oder weitere Länder hinzukommen.
Bitte haltet euch diesbezüglich immer auf dem Laufenden.
Aus diesem Grund musste der DJB die Teilnehmerliste für die DEM erneut korrigieren und einige Athleten von der Liste streichen.
Für die betroffenen Athleten und Betreuer tut mir das persönlich sehr leid, da ich gut nachvollziehen kann, wie schade das ist – ich habe selbst ähnliche Erfahrungen gemeinsam mit meinem Bruder gemacht.
Es ist nicht meine Absicht, jemanden nicht starten zu lassen oder dies zu wollen.
Diese Entscheidungen erfolgen nach den Regeln, die wir als DJB einhalten müssen.
Bitte achtet daher bei allen weiteren Maßnahmen darauf oder kontaktiert den DJB, um euch zu erkundigen.
Bezüglich eventueller Nachrücker könnt ihr euch gerne bei mir melden.
Mit freundlichen Grüßen
Nana Tsimakuridze
DJB-Referentin Leistungssport"
Der HJV bittet um entsprechende Beachtung
Michael Blumenstein
HJV-Vizepräsident Leistungssport