Aufgrund des Zahlungsverzugs (u.a. Mitgliedsbeiträge) sind, in Anwendung der Finanzordnung des HJV, bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen folgender Verein und dessen Mitglieder von allen Veranstaltungen des HJV ausgeschlossen.
Mit sofortiger Wirkung gilt eine entsprechende Sperre für folgenden Verein:
1. DJC Frankfurt
Die gastgebenden Vereine und Ausrichter von HJV-Veranstaltungen, sowie Trainings- und Lehrgangsleiter werden gebeten, diese Veranstaltungssperre zu beachten.
Begründung: Nach erfolgter Stärkemeldung gegenüber der HJV-Geschäftsstelle, wurde dem Verein der Mitgliedsbeitrag zum 03.02.2025 in Rechnung gestellt. Mehrfache Zahlungserinnerungen und Versuche einer einvernehmlichen Klärung des Zahlungsverzugs blieben erfolglos.
Rechtlicher Hinweis: Finanzordnung des HJV, vom 04.11.2018, hier: § 9 "Fälligkeit/Verzug" und § 6 "Beiträge"; diese Regelungen sind "automatisch" - ohne Beschluss eines HJV-Gremiums - anzuwenden.
gez. Bettina Müller
HJV-Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
im Auftrag des Gesamtvorstandes des HJV