Info des DJB:

Wartezeit beim Wechsel der Einzelstartberechtigung wird 2026 auf DJB Ebene nicht mehr technisch überprüft und sanktioniert.
Hintergrund ist, dass eine verlässliche technische Überprüfung der Wartezeit aktuell nicht möglich ist. Dies gilt für alle Maßnahmen auf DJB Ebene (z.B. Bundessichtungsturniere und DJB Meisterschaften).

Bei einem Wechsel der Einzelstartberechtigung sieht die Wettkampfordnung eine Wartezeit von drei Monaten vor.

Wichtig: Die Regelung selbst bleibt bis auf Weiteres Bestandteil der WKO. Die diesjährige Mitgliederversammlung dess DJB wird sich erneut mit der Regelung zum Startrechtwechsel befassen.

Auf Grundlage der dort getroffenen Entscheidung soll anschließend eine entsprechende technische Umsetzung erarbeitet und zum Jahreswechsel implementiert werden.

Zur ursprünglichen Mitteilung des Deutschen Judo-Bundes (DJB)

Angelina Wolf
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
   
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