Bezirksstützpunkttraining (Taunus) in Bad Homburg ab 06.09.2021
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Bezirksstützpunkt-Training (Taunus) in der HTG Bad Homburg ab 06. September
Ort: Dojo der HTG Bad Homburg, PRIMODEUS Park, Niederstedter Weg 2, 61348 Bad Homburg
Zeit: Montags von 17:00 bis 18:30 Uhr
Zielgruppe: Wettkämpfer der U12 und U14
Es ist das Hygienekonzept der HTG einzuhalten - insbesondere die 3G-Regel des Landes Hessen.
Bitte nur gesund am Training teilnehmen.
Andreas Frost
HTG Bad Homburg
Judo-Abteilung
1. Vorsitzender
Aktualisierung: Für die Geschäftsstelle sucht der Hessische Judo-Verband e.V. (HJV) zum 01.05.2022 eine/n Mitarbeiter/in in Teilzeit (20 Stunden/Woche).
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Für vier Tage die Woche sucht der HJV eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) für administrative Tätigkeiten in seiner Geschäftsstelle in der Otto-Fleck-Schneise 4 in Frankfurt/Main.
Die Aufgabengebiete umfassen im Wesentlichen
- Vereinsmanagement
- Bestandsverwaltung
- Rechnungsbearbeitung und Buchung
- das Verpacken und Versand von bestellten Waren
- Fachbezogene Korrespondenz
Wir erwarten
- Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung bzw. entsprechende Berufserfahrung
- Erfahrungen in der Vereins- und/oder Verbandsarbeit im Sport
- Teamfähigkeit, Flexibilität, Belastbarkeit und Organisationstalent
- Versierter Umgang mit den gängigen MS-Office-Produkten und WISO-Mein Büro
- Gute mündliche und schriftliche Ausdrucks- und Kommunikationsfähigkeit
Wir bieten
- Gleitzeit mit flexiblen Arbeitszeiten
- Arbeitsplatz mit S-Bahn…
Ausfall des Jugend-Stützpunkttrainings in Rüsselsheim
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Das heutige Stützpunkttraining für die Jugend (17:30 bis 19:00 Uhr) in Rüsselsheim findet nicht statt.
gez. Jugendleitung
Corona: Aktuelle Regelungen für den Sport ab 19.08.2021 angepasst.
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Am 17. August hat das Corona-Kabinett des Landes Hessen die aktuelle Regelungen für den Sport angepasst. Sie gelten vom 19. August bis zum 16. September 2021.
Für den Sport sind u. a. folgende Vorgaben enthalten:
- Ab kumulativ 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage in einem Landkreis, einer kreisfreien Stadt, einer Stadt oder einem Ort mit zentralörtlicher Funktion:
- Der Einlass in die Innenräume von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie in die Innenräume von Sportstätten (Fitnessstudios, Hallenbäder oder Sporthallen) ist nur mit Negativnachweis nach § 3 CoSchuV (gilt nicht für den Spitzen- und Profisport) gestattet.
- Der Einlass in die Innengastronomie ist nur für Gäste mit Negativnachweis nach § 3 Co-SchuV (gilt nicht für Betriebs…