In der Mail vom 05.12.2023 wurden alle Mitglieder des HJV über das Verfahren zur Abgabe der Stärke- und Funktionsträgermeldung für das Jahr 2024 informiert. Mitglieder, die die aufgezeigte Verfahrensweise aufgrund der augenblicklichen Situation verunsichert, lesen bitte den Hinweis am Ende dieser Mail sowie die Meldung zur wegweisenden Entscheidung des Amtsgerichtes Frankfurt.

Aufgrund der in unserem letzten Rundschreiben aufgezeigten Gründen wird noch einmal ausdrücklich darum gebeten, wie folgt vorzugehen:

1. Bitte laden Sie die Stärke- als auch die Funktionsträgermeldung als download unter:
https://hessenjudo.de/images/2024/01_Funktionsträgermeldung_2024_bearbeitbar.pdf
https://hessenjudo.de/images/2024/02_Stärkemeldung_2024_bearbeitbar.pdf

2. Füllen Sie diese Formulare bitte aus und drucken Sie die ausgefüllten Formulare je zweifach aus.

3. Lassen Sie bitte beide Exemplare jeweils rechtsverbindlich für Ihren Verein unterschreiben. (Unterzeichnen muss der vertretungsberechtigte Vorstand Ihres Vereins in ausreichender Zahl von Unterschriften).

Versand:
4. Scannen Sie bitte je eines der Exemplare als .pdf-Datei ein. (soweit nicht elektronisch als .pdf unterzeichnet). Senden Sie diese Dateien (mit den Unterschriften) per Mail an die beiden Adressen:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (Dieses ist erforderlich, da in den letzten beiden Monaten nachweislich mehrfach Post aus dem Posteingangskorb des HJV entwendet wurde und daher nicht sichergestellt werden kann, dass Ihre Stärke- und Funktionsträgermeldungen den HJV auch erreicht.)

5. Je eines der beiden unterzeichneten Exemplare (Original mit Unterschrift/en) senden sie bitte per Deutsche-Briefpost an die Adresse unserer Geschäftsstelle:
Hessischer Judo-Verband (HJV),
Otto-Fleck-Schneise 4,
60528 Frankfurt

6. Die zweiten Exemplare (2. Original mit Unterschrift/en) bewahren Sie bitte bei Ihren Akten auf. Bringen Sie bitte diese Exemplare mit zur nächsten Mitgliederversammlung. Wir bitten eindringlich darum, den Versand in den dargestellten beiden Schritten (3. UND 4.) vorzunehmen.

Hinweise:
Es ist wichtig, dass die beiden Exemplare per Deutsche-Briefpost versendet werden, da nur so sichergestellt werden kann, dass diese auch den HJV erreicht. Wie bereits kommuniziert wurde, wird die Briefpost per Nachsendeantrag an das am 20.11.2022 gewählte Präsidium bzw. dem Vizepräsidenten Leistungssport Michael Blumenstein weitergeleitet. Gegen diese Weiterleitung wurde ein Antrag einer einstweiligen Verfügung durch Dr. Schönberger und Kay Heger (Antragsteller) an das Gericht, gestellt, die ihnen den Zugriff auf die Post des Verbandes ermöglichen sollte. 
Das Gericht hat diesen Antrag (Dr. Schönberger, Heger) als unbegründet zurückgewiesen. Hierzu siehe auch den gesonderten Beitrag.

Mit dieser Vorgehensweise ist sichergestellt,
- dass Ihre Stärke- und Funktionsträgermeldungen den HJV zuverlässig erreicht und eine der Voraussetzungen für ein Stimmrecht bei der kommenden, hoffentlich bald stattfindenden Mitgliederversammlung gegeben ist.
- dass Mitglieder den Service des HJV vollumfänglich nutzen können, so auch Kyuprüfungen in den Vereinen rechtskräftig stattfinden können.
- dass die Judoka (als Mitglieder der Vereine) an Maßnahmen des HJV (Kreis-, Bezirks- und Hessenmeisterschaften, Lehrgänge) teilnehmen dürfen. 

Bettina Müller
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit

 

 

   
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