Als erstes möchten wir uns bei allen Mitgliedern dafür entschuldigen, das wir als Verantwortliche im HJV das Thema bisher intern nicht zufriedenstellend lösen konnten. Wir möchten aber zur Klarstellung den Mitgliedern folgende Erklärung abgeben.

Die Jugendleitung hat in dem offenen Brief darauf hingewiesen, dass es notwendig wäre, eine präzisere Regelung für die Altersklassen U15 und U18 zu haben. Dem ist nicht zu widersprechen. Jedoch ist aufgrund des Verhaltens der Jugendleitung trotz des Hinweises durch das Präsidium die jetzige prekäre Situation entstanden. Dies hätte vermieden werden können, wenn die Jugendleitung sich an den Rat des Präsidiums, die Veranstaltung im Dezember 2019 an einen anderen Ort zu verlegen, gehalten hätte. Dieser Rat wurde vom Präsidium im Vorfeld in Textform (Mail) übermittelt.
 
Aufgrund der Entscheidung des Rechtsausschusses sind daher die Beschlüsse, die auf der Jugendvollversammlung im Dezember 2019 getroffen wurden, nichtig. Dies hat zur Folge, dass die Wettkampfordnung vom 1.1.2019 wieder Geltung hat. Mit ein wenig Fingerspitzengefühl und Ermessensausübung wäre es daher für die Jugendleitung ohne Probleme möglich, auf dieser Basis einen Hessenkader im Umfang des bisherigen zu benennen. Dies hat die Jugendleitung ja nun inzwischen für die U18 auch getan. Da in der U 15 gemäß alter WKO keine Regelung vorhanden sind, führt es dazu, dass auch eine Entscheidung durch die Jugendleitung über die Kadermitglieder selbstständig getroffen werden könnte.
 
Die Entscheidung des Rechtsausschusses erfolgte bereits vor 2 Monaten. Seit dieser Zeit hatte die Jugendleitung keinerlei Initiative ergriffen, um die Kadermitglieder und die Eltern zu informieren.
 
Zu dem Einwand der Jugendleitung, sie seien nie in das Verfahren involviert worden, muss festgestellt werden, dass die Jugendleitung konkret über die Geschäftsstelle angefragt worden ist, bestimmte Fragen des Rechtsausschusses nach der Eröffnung des Verfahrens gegen den HJV zu beantworten und das Protokoll der Versammlung bereitzustellen. Eine Reaktion der Jugendleitung erfolgte erst, nachdem mehrfach eine Antwort angefordert worden ist.

Über die weitere Vorgehensweise zur Entscheidung des Rechtsauschusses wurde in der letzten Vorstandssitzung offen diskutiert, und dann der mehrheitliche Beschluss gefasst, den Beschluss des Rechtsausschusses zu akzeptieren. Dieser Beschluss wurde gefasst, um weiteren (auch finanziellen) Schaden vom HJV abzuwenden. Die Jugendleitung war in der Vorstandssitzung anwesend.

Die Jugendleitung hätte bereits in dieser Zeit, die seit der Entscheidung des Rechtsausschusses verstrichen ist, eine neue Jugendvollversammlung ausschreiben und vorbereiten können, um die dringend notwendigen Regelungen, sowie die Jugendleitung es sieht, zur Abstimmung zu bringen. Trotz Corona Pandemie wäre eine solche Vollversammlung auch per Video möglich gewesen.
 
Wir wünschen unseren Mitgliedern und den Vertretern des HJV, das für die Zukunft das boykottieren der Zusammenarbeit der Jugendleitung mit einem Landestrainer, den Referenten und dem Präsidium beendet wird und wieder im Sinne der Sportler konstruktiv zusammengearbeitet werden kann. Wir hoffen weiterhin, das die Jugendleitung unsere bisher mehrfach Angebotene Gesprächsbereitschaft annehmen wird und wir wieder zu einer geordneten Verbandsarbeit zurückfinden können.
 
Das Präsidium
 
Willi Moritz, Mario Rolle, Werner Müller

   
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