Bescheinigungen zum Bildungsurlaub können angefordert werden

Mit dem "Kompaktlehrgang zur Dan-Prüfung" ist erstmalig ein Lehrgang des Hessischen Judo-Verbandes als Bildungsurlaub nach dem "Hessischen Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub" (Bildungsurlaubs-Gesetz) anerkannt. Hierzu gab die Bildungsakademie des Landessportbundes Hessen dem Hessischen Judo-Verband jetzt grünes Licht.

Damit können Judoka für die Teilnahme an diesem Lehrgang vom Arbeitgeber zusätzlichen bezahlten Urlaub erhalten.

Denn, zusätzlich zum Erholungsurlaub haben Beschäftigte einen Rechtsanspruch auf jährlichen Bildungsurlaub von (zusätzlichen) 5 Tagen pro Jahr (bei Vollbeschäftigung). Das Arbeitsentgelt wird während der Weiterbildung vom Arbeitgeber weitergezahlt. Die Kosten für den Bildungsurlaub sind vom Teilnehmer selbst zu tragen. Diese Aufwendungen können aber in vielen Fällen als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.

Angemeldete Teilnehmer, die die die Teilnahme als Bildungsurlaub planen, können ab sofort die dafür erforderlichen Unterlagen anfordern. Dazu ist zusätzlich zum Veranstaltungsticket das kostenlose Ticket "Bescheinigung zum Bildungsurlaub anfordern" zu buchen.

Michaelo Walter

Referent für das Prüfungswesen

Programm und Anmeldung zum Kompaktlehrgang
Flyer zum Kompaktlehrgang
Antragsformular Arbeitgeber

   
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