Anschreiben des Hauptgeschäftsführers des Landessportbund Hessen, Herrn Andreas Klages an die Vorsitzende und Geschäftsstellen der Sportkreise sowie der Verbände und Organisationen mit besonderen Aufgaben, Geschäftsstellen der Verbände

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 

im Geschäftsbereich Leistungssport wurde die Entwicklung des Förderkonzeptes 2028 kürzlich abgeschlossen und wir übersenden hierzu ein entsprechendes Anschreiben sowie das beschlossene Konzept. Für Rückfragen steht Ihnen der zuständige Geschäftsbereichsleiter Thomas Neu, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, gerne zur Verfügung.

Der auch von den Landessportbünden unter Mitwirkung des lsb h thematisierte Bedarf einer grundsätzlichen Überprüfung der Leistungssportsteuerung auf Bundesebene (welche durch zahlreiche Fehlentwicklungen geprägt ist) hat nun zu einem Vorschlag von DOSB und Bundesinnenministerium geführt, welcher einen Steuerungsansatz „neuen Typs“ in den Fokus stellt. Informationen hierzu: https://www.dosb.de/sonderseiten/news/news-detail/news/neue-wege-gehen-im-leistungssport

 

Energiepreisentwicklung und Abwehrschirme

Auch aufgrund einiger Nachfragen darf ich den Sachstand zusammenfassen – eine grundsätzlich positive politische Entwicklung ist erkennbar, jedoch ist die Bewertung der konkreten Ausgestaltung der Preisbremsen derzeit noch nicht möglich:

Der Landessportbund Hessen setzt sich seit dem Sommer gemeinsam mit dem DOSB auf Bundes- und Landesebene für Finanzhilfen für Vereine im Hinblick auf die Energiekostenentwicklungen ein. In den Bundesländern, damit auch in Hessen, und auf Bundesebene gab es seitens der Politik bis Ende Oktober wenig bewertungsfähige Reaktionen oder gar Zusagen.

Nun ist wohl auch dank der vielfältigen Interventionen der Sportverbände in Richtung der Finanzhilfen in den letzten Wochen Bewegung entstanden: Während auf Bundesebene in den Bundeskonzepten bis in den Oktober hinein der Sport ausgespart war, wurden nun Vereine in drei Förderlinien des Bundes integriert. Den Bund-Länder-Beschluss vom 2.11. kann man hier nachlesen: https://www.bundeskanzler.de/bk-de/aktuelles/beratungen-bund-laender-2139216

Für die Sportvereine sind v.a. die Beschlüsse der Ziffern 2a (Gaspreisbremse), 2b (Abschlagszahlungen) und 2d (Strompreisbremse) von Interesse. Während die Vereine in 2a explizit genannt sind, ist dies bei den beiden anderen Ziffern nicht der Fall. In der vorletzten Woche wurde im politischen Raum jedoch klargestellt, dass die Beschlüsse zu 2b und 2d auch auf Vereine abstellen. Offen ist die Frage der Berücksichtigung von Vereinen in der Härtefallregelung (2f des og Beschlusses). Dies wird derzeit vom DOSB auf Bundesebene geklärt. Hierzu auch folgende aktuelle Meldung:

https://www.deutschlandfunk.de/energie-sport-haertefallfonds-100.html

Es ist vorgesehen, dass die Umsetzung dieser Bund-Länder-Beschlüsse nun auf Bundesebene gesetzlich festgeschrieben werden. Dieser Prozess ist angelaufen. Wir bemühen uns, Kenntnis der gesetzlichen Detailregelungen zu bekommen, jedoch ist das entsprechende Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene aktuell nur schwer nachzuvollziehen.

Aus hessischer Sicht (sowie aus Ländersicht allgemein) ist die Frage nach Integration der Vereine in den og „Härtefallfonds“ des Bundes insofern von Bedeutung, da hiervon auch die „Reichweite“ eines ergänzenden hess. Landesprogramms abhängig ist. Unsere Gespräche im politischen Raum Wiesbadens hatten nun zum Ergebnis, dass es ein hessisches Landesprogramm gibt, welches die Bundesansätze ergänzt und in welches auch Sportvereine integriert werden. Das war die zentrale Aussage des Ministerpräsidenten im Rahmen unseres Hauptausschusses, welche in dieser Woche durch eine überfraktionelle Initiative im parlamentarischen Raum des Hessischen Landtags ergänzt wurde. Hierzu folgende Meldungen:

https://www.hessenschau.de/politik/ungewoehnliche-zusammenarbeit-im-landtag-ganz-grosse-koalition-fuer-hilfen-in-der-energiekrise-v1,eckpunkte-abwehrschirm-energiekrise-hessen-100.html

https://www.landessportbund-hessen.de/geschaeftsfelder/kommunikation-und-marketing/pressemitteilungen/pressemeldung/ministerpraesident-boris-rhein-sagt-hessens-sportvereinen-hilfe-zu/

Auch hinsichtlich des ergänzenden Landesprogramms liegen aktuell leider noch keine Detailregelungen vor. Wir sind im Hinblick auf eine vereinsnahe und praktikable Ausgestaltung, die idealerweise noch in diesem Jahr veröffentlicht werden sollte, im Gespräch mit der Landesregierung.

 

Corona Aktuell

Wie Sie den Veröffentlichungen der Landesregierung und den Nachrichten entnehmen konnten, hat die Landesregierung die Isolationspflicht für positiv auf das Corona-Virus getestete Personen mit Wirkung ab Mittwoch, 23. November 2022, aufgehoben.
Corona-Infizierten mit Krankheitssymptomen wird zugleich dringend empfohlen, die Wohnung möglichst nicht zu verlassen, um schnell wieder gesund zu werden und niemand anderen zu gefährden. Weitere Informationen: https://hessen.de/handeln/corona-in-hessen 

Bleiben Sie weiterhin positiv-zuversichtlich und corona-negativ!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Andreas Klages

LANDESSPORTBUND HESSEN e.V.

Hauptgeschäftsführer

 

Wir bitten um Beachtung. 

Bettina Müller
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit

 

   
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