Der Vorstand des HJV hat am 4. März 2022 beschlossen, die Kilometerpauschale für ab dem 5. März 2022 im Auftrag oder auf Veranlassung des HJV vorgenommene Fahrten bereits ab dem ersten gefahrenen Kilometer auf 0,35 Euro pro gefahrenem Kilometer zu erhöhen. Davon sind für die jeweils ersten zwanzig Kilometer einer jeden Fahrt 0,05 Euro pro Kilometer von dem Empfänger der Kilometerpauschale zu versteuern.

Die entsprechend angepaßten Vordrucke werden in Bälde auf der Seite des HJV zur Verfügung gestellt werden.

Prof. Dr. Axel Schönberger
Schatzmeister

   
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