Die Landesregierung hat durch die Verordnung vom 10.06.2020 das Training und den Wettkampfsport wieder zugelassen.

siehe Landessportbund Hessen : https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/

Voraussetzung ist, dass
1. der Sport alleine,
2. in Gruppen von maximal zehn Personen oder
3. mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes stattfindet.
Dies orientiert sich an den allgemein gültigen Kontaktbeschränkungen.

Das Training sollte auf freiwilliger Basis erfolgen.

Zuschauer sind weder beim Trainingsbetrieb noch bei Wettkämpfen aktuell gestattet.

Voraussetzung weiter ist, dass die Hygieneregelungen eingehalten werden. Dies bedeutet:
Häufigeres Händewaschen, die regelmäßige Desinfektion von stark genutzten Bereichen und Flächen sowie der Einsatz von Handschuhen.
Dabei sollten die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen bei gemeinsam genutzten Sportgeräten besonders konsequent eingehalten werden.
In einigen Sportarten kann der Einsatz von Mund-Nasen-Schutzmasken sinnvoll sein.

Auch die Umkleidekabinen und Duschen sowie Saunen dürfen wieder genutzt werden. Dafür gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei den Schwimmbädern (Fünf-Quadratmeter-Regelung).

Hinweis zum LZ- Training und zu den Bezirksstützpunkten: Wir sind mit den Vereinen, die dem HJV ihre Trainingsstätten zur Verfügung stellen in Kontakt. Die Vereine werden bis Ende Juni die Lockerungen und Trainingseinheiten mit Kontakt erproben. Danach werden wir über eine stufenweise Wiedereinführung mit Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen entscheiden.

Die Landestrainer stehen für Auskünfte, Unterstützung bei Trainingsplanung und Empfehlungen jedezeit zur Verfügung.

Eine Überarbeitung des Jahresplanes in den jeweiligen Ressorts wird in Kürze veröffentlicht.

 

Das Präsidium des HJV

 

 

   
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