Auf Antrag des Präsidenten des HJV, Sven Deeg, wurde am 09. Dezember vom Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz die offizielle Genehmigung erteilt, dass der HJV das hessische Landeswappen verwenden darf.
Explizit wird darauf hingewiesen, dass
1. die Verwendung des Landeswappens in einerWeise geschieht, die für dessen Ansehen und Würde nicht abträglich ist,
2. durch die Verwendung des Landeswappens der Eindruck hoheitlichen Handelns nicht erweckt werden darf und
3. mit der Verwendung des Landeswappens keine kommerziellen Absichten verfolgt werden.
Dies bedeutet, dass offiziell der Hessenlöwe als Kaderabzeichen von unseren Kaderjudoka und DSOB lizenzierten Trainern getragen werden darf.
Bettina Müller
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit