Ergebnisse der DJB-Mitgliederversammlung vom 12.10.2024 in Hamburg
Am 12.10.2024 trafen sich die Vertreter der 18 Landesverbände und der Mitglieder mit besonderer Aufgabenstellung zur DJB-Mitgliederversammlung in Hamburg.
Richtungsweisende Anträge und Wahlen standen auf der prallgefüllten Tagesordnung.
Nach Eröffnung und Begrüßung, sowie Genehmigung des letztjährigen Protokolls konnte der HJV direkt mit einer großartigen Nachricht erfreut werden. Der DJB-Ehrenrat ernannte Willi Moritz zum Ehrenmitglied und berief ihn auch direkt in den Ehrenrat, um die Vakanz der Gruppe Süd-West zu füllen. (wir berichteten detailliert: Willi Moritz zum Ehrenmitglied und in den Ehrenrat des DJB gewählt)
Ebenfalls als Ehrenmitglied und neues Ehrenratsmitglied berufen wurde Stephan Bode als ausscheidender DJB-Kampfrichterreferent.
Der Ehrenrat verlieh weiterhin Dan Grade und Ehrennadeln an verdiente Judoka.
Nach den Berichten des Präsidiums, der Vorstände und Referenten, sowie deren Aussprache wurden Vorstand und Präsidium entlastet.
Es erfolgten die turnusmäßigen Neuwahlen, zu denen auf der DJB-Website genauere Informationen vorliegen (THOMAS SCHYNOL BLEIBT DJB-PRÄSIDENT).
Nun ging es zu den Anträgen. Mehreren sprachlichen Anpassungen der Satzung wurde zugestimmt und es begannen Abstimmungen zur Änderung der Wettkampfordnung.
Im ersten Antrag wurde beschlossen, dass Minderjährige zum Wiegen immer mind. eine Unterhose (Jungen) oder Unterhose und T-Shirt (Mädchen) tragen müssen. Dafür wird beiden eine Gewichtstoleranz von 100g zugesprochen. In der U15 und jünger müssen beide Geschlechter in Judo-Hose und T-Shirt auf die Waage. Hier gilt eine Gewichtstoleranz von 500g.
Als nächsten Antrag stimmt die Mitgliederversammlung mehrheitlich dafür in der U13 eine Empfehlung für das Pool System in gewichtsnahen Gruppen auszusprechen. Es wurde jedoch auch nochmals bestätigt, dass weiterhin jeder Landesverband entscheiden kann in Gewichtsklassen zu kämpfen und das Streichen der starren Gewichtsklassen Vorgabe genutzt werden kann, eigene Gewichtsklassen zu definieren.
Für die U15 wurden die Gewichtsklassen in der Wettkampfordnung um die Empfehlung gewichtsnaher Gruppen ergänzt. Hier sind die bestehenden Gewichtsklassen allerdings nicht gestrichen worden.
In der U11 wurden ebenfalls gewichtsnahe Gruppen in der Wettkampfordnung mehrheitlich abgestimmt.
Kontrovers diskutiert wurde über die Ablösung des bisherigen Jugendpokals U15 durch eine U15 Mixed Mannschaftsmeisterschaft. Es wurde mehrheitlich diesem neuen System zugestimmt und die U15 Mixed löst somit den U15 Jugendpokal m/w ab. Im gleichen Zuge wurden auch die männlichen und weiblichen Gewichtsklassen definiert:
U15 Mixed männlich: -43, -50, -60, +60kg
U15 Mixed weiblich: -40, -48, -57, +57kg
Für U15 Mannschaftsmeisterschaften wurde auch das Hochsetzen mehrheitlich geändert. So dürfen nun keine Judoka mehr in die nächsthöhere Gewichtsklasse hochgestellt werden.
Für den neuen Deutschen Jugendpokal Mixed U15 qualifizieren sich die ersten vier Mannschaften der Gruppenmeisterschaften. Somit wurde die Qualifikation über die Gruppenmeisterschaft nun in der Wettkampfordnung verankert.
Der letzte Punkt dieses Antrags der DJB-Jugendversammlung regelt die Zusammensetzungen der Mannschaften. In der U18 muss ein Verein nun mind. 4 Gewichtsklassen besetzt haben und maximal 12 Judoka in der Mannschaft melden/einwiegen.
In der neu geschaffenen U15 Mixed Mannschaftsmeisterschaft kann jeder Verein bis zu drei Fremdstarter aus dem eigenen Verband melden oder aber eine Kampfgemeinschaft mit einem anderen Verein eingehen. In der U15 müssen mind. 4 Gewichtsklassen besetzt sein und die Mannschaft darf max. 16 Judoka umfassen.
Als letzten großen Antrag an die Wettkampfordnung gab es noch die Qualifizierungsrichtlinien. In der U18 qualifizieren sich die Plätze 1-3 der Gruppe zur deutschen Vereinsmannschaftsmeisterschaft und die Plätze 5-7 für den deutschen Vereinsmannschaftspokal.
Es folgten noch ein paar Änderungen in den Zuständigkeiten, welche in der Wettkampfordnung geregelt sind, um die neue Organisationsstruktur des DJB in Form von Präsidium, Vorstand und Referenten zu regeln. Diese wurden mehrheitlich angenommen.
Die nächste großen Änderung war die Passordnung des DJB, welche in mehreren Treffen der Landesverbände ausgearbeitet wurde, und die Einführung des digitalen Judo-Passes regelt. Nach einer kurzen Präsentation, sowie einer Aussprache, wurde dieser neuen Ordnung mehrheitlich zugestimmt.
Der digitale Judo-Pass wird somit offiziell mit auslaufen der 2024er Jahressichtmarke auf DJB-Ebene verpflichtend. Somit müssen Athleten ab dem 01.03.2025 ab Gruppenebene einen digitalen Judo-Pass haben.
Hessen wird die volle Übergangsfrist nutzen, welche die neue Passordnung ermöglicht, und wird für den Sportverkehr bis 31.12.2025 weiterhin hybrid agieren. Genaue Informationen zur Bereitstellung physischer Produkte für das Jahr 2025 haben wir bereits beim DJB angefragt.
Bei Fragen zum digitalen Judo-Pass kann sich gerne an den Vizepräsident Verwaltung gewendet werden. Wir bieten individuelle Vorstellungen des Systems an und unterstützen gerne bei der Einrichtung.
Der Antrag des Niedersächsischen Judoverbandes, dass Vereine immer in dem Landesverband gemeldet sein müssen, zu dem sie geografisch zugeordnet sind, wurde mehrheitlich abgelehnt.
Einem Antrag einer redaktionellen Änderung der Jugendordnung, sowie einem Antrag auf Änderung der Ausbildungsordnung wurde zugestimmt.
Die Erhöhung der Kampfrichterpauschale auf deutschen Meisterschaften und der Gleichsetzung bei Tagegeldern für Kata-Wertungsrichtern mit Kampfrichtern, wurde zugestimmt.
Auch wurde einem Graduierungssystem für ID-Judoka zugestimmt.
Zu guter Letzt wurde mehrheitlich abgestimmt, dass der erste Vertreter der Mitglieder auf Mitgliederversammlungen keine Tagungspauschalen zu zahlen hat.
Nach Zustimmung zum vorläufigen Haushaltsplans 2025 stand nur noch die Vergabe der Tagungsorte für 2025 im Raum. Hier bot sich Hessen an, sowohl die Präsidententagung wie auch die Mitgliederversammlung 2025 in Hessen auszurichten.
Stefan Teucher
Vizepräsident Verwaltung