Am 15.03.2020 wurde der Vereinssport (Judo) behördlicherseits ausgesetzt. Der Hessische Judo-Verband e.V. unterstützt alle Maßnahmen, unter Beachtung der behördlichen Voraussetzungen und Hygienebestimmungen, die den Trainingsbetrieb im Judosport zeitnah wiederbeleben. Dabei steht die Sportart Judo als Kontakt- und Zweikampfsportart vor dem Hintergrund der einzuhaltenden Hygiene- und Abstandsregeln vor einer besonderen Herausforderung. Das nachfolgende Konzept soll den Judosport wieder ermöglichen und der Verantwortung für die Gesundheit der Judoka gerecht werden.

Das Konzept beruht in weiten Teilen auf die Veröffentlichungen der Hessischen Landesregierung, dem Landessportbund Hessen und dem Rahmenkonzept des Deutschen Judo-Bundes (DJB), dass dieser den Judovereinen in Deutschland, angelehnt an die zehn Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbundes, zur Verfügung gestellt hat.

Im Zweifel ist aber immer die vereinsinterne Vorgehensweise mit der ortzuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung bzw. dem Gesundheitsamt abzustimmen.

Dabei wurde eine schrittweise Wiederaufnahme angestrebt, die dazu dienen soll eine Gewöhnungsphase an die strikten Regelungen zu gewährleisten. Gleichzeitig sehen wir uns auch in der Pflicht, die Pandemie unterstützend einzudämmen. Dafür haben wir entsprechende Hygienemaßnahmen festgeschrieben, die für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes im Judosport umgesetzt werden müssen – sowohl vereinsseitig unterstützend, als auch von Trainern, Trainierenden und Angehörigen.

 

Das Präsidium

Willi Moritz   Mario Rolle   Werner Müller

 

Anlagen :

HJV-Hygienekonzept

Die zehn Leitplanken des DOSB (Anlage 1)

Anmeldebogen Trainingsteilnehmerdaten (Anlage 2)

Trainingsprotokoll (Anlage 3)

 

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
   
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