Liebe Vereinsvertreter,


die im Dezember per Mail verschickten Formulare für die Stärkemeldung und Funktionsträgermeldung 2018 müssen bis Montag, 15.01.2018, in der Geschäftsstelle des HJV eingehen.

Ansonsten wird laut Finanzordnung §6 ein Ordnungsgeld in Höhe von 50€ fällig.

Bitte denken Sie an die fristgerechte Abgabe der Stärkemeldung. Sie können diese auch gerne per Fax oder Mail schicken. Bisher hat leider erst knapp die Hälfte der hessischen Vereine diese abgegeben.

Die Stärkemeldung ist ebenfalls unter dem Bereich  =>Downloads  =>Versammlungen/Verwaltung verfügbar. https://hessenjudo.de/index.php/homepage/downloads


Vielen Dank.

Beste Grüße
Alexandra Görner

 

Alexandra Görner
HJV-Geschäftsstelle

   
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