Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Wunsch des Vorstandes und des Gutachterausschusses der Stiftung Sporthilfe Hessen wurden die Förderanträge inhaltlich überarbeitet und die Papierform der Anträge in eine Online-Version umgewandelt.

Die Förderanträge an die Stiftung Sporthilfe Hessen können von den Athletinnen und Athleten nun auf der Webseite der Stiftung Sporthilfe Hessen unter folgendem Link online ausgefüllt werden: https://www.stiftung-sporthilfe-hessen.de/hauptantrag/

Die Athletinnen und Athleten können nach dem Ausfüllen des Antrages ihre Daten über einen verschlüsselten Datentransfer speichern, so dass diese bei Folgeanträgen direkt abrufbar sind und die Antragsstellung erleichtert. Darüber hinaus erhalten die Athletinnen und Athleten den vollständig ausgefüllten Antrag per E-Mail als pdf-Dokument zugesendet. Wie bisher muss anschließend der Förderantrag unterschrieben an den jeweiligen Landesfachverband zugesendet werden.

Auch weiterhin müssen alle Förderanträge von den jeweiligen Landesfachverbänden sportfachlich beurteilt werden, um dem Gutachterausschuss und dem Vorstand der Stiftung Sporthilfe Hessen eine gute Entscheidungsgrundlage für jeden eingereichten Förderantrag geben zu können.

Nachdem die Online-Version vor der Freischaltung vielfach getestet und geprüft wurde, hoffen wir nun auf einen reibungslosen Übergang für die Athletinnen und Athleten. Sofern Fragen zum Ausfüllen des neuen Förderantrages bzw. inhaltliche Fragen zur Förderung vorliegen, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Abschließend hat die Stiftung Sporthilfe Hessen folgende Bitte: Mit der Einführung der Online-Version verlieren die alten Förderanträge in Papierform ihre Gültigkeit. Bitte achten Sie darauf, dass von Athletinnen und Athleten zugesendete Förderanträge elektronisch ausgefüllt sein müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Till Helmke

Assistent der Geschäftsführung

Stiftung Sporthilfe Hessen

   
© HJV