Die Ausschreibungen der Hessischen Vereinsmannschaftsmeisterschaften U13 / U15 / U18 stehen zum Download bereit.

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Anmerkung des DJB zur U15 / U18

Die (neue) Nr. 3.5 Abs. 2 DJB-WKO regelt den Bereich der Kampfgemeinschaften im Bereich der Jugend abschließend: „Bei Mannschaftsmeisterschaften des Nachwuchsbereiches, bei denen die Mannschaften mit sieben oder mehr Kämpfern antreten, können pro Altersklasse bis zu zwei Vereine eines Landesverbandes eine Kampfgemeinschaft (KG) bilden. Alternativ können Vereine Mannschaften bilden unter Beteiligung von bis zu 3 Teilnehmern aus anderen Vereinen des gleichen Landesverbandes. Hierbei gilt das Einzelstartrecht der Judoka der beiden Vereine. Die Meldungen dieser Mannschaften müssen bis vier Wochen vor der entsprechenden Gruppenmeisterschaft erfolgen. Ein Verstoß gegen diese Regel ist mit Disqualifikation und Streichung der Mannschaft aus den Ergebnislisten der entsprechenden Meisterschaft zu ahnden. Ein Verstoß liegt bereits vor, wenn ein Kämpfer entgegen der Bestimmung eingewogen wird.“

Hieraus ergibt sich, daß (bis zu) zwei Vereine eines Landesverbandes pro Altersklasse eine Kampfgemeinschaft bilden können. Dabei ist die Anzahl der Mannschaften, die diese Kampfgemeinschaft stellen kann, nicht begrenzt. Sollten mehrere Kampfgemeinschaften gebildet werden, so sind die Athleten schon bei der Meldung der Kampfgemeinschaften den Mannschaften zuzuordnen. Ggfs. wird eine aktive Nachfrage des DJB über die Verbände bei den Vereinen erfolgen.

Stefan Teucher

Jugendleiter

   
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