Liebe Mitglieder und Coaches, liebe Athletinnen und Athleten, liebe Kampfrichterinnen und Kampfrichter!

Der Gesamtvorstand des HJV hatte nach seiner letzten Mitgliederversammlung den Vollzug des Strafgeldes für einen Start ohne Vorlage des gültigen Judo-Passes bei einer Wettkampfveranstaltung des HJV i.H.v. 10 Euro ausgesetzt.

Nach Prüfung der geänderten Satzung sowie der geänderten Ordnungen nach der Mitgliederversammlung teilt der HJV-Gesamtvorstand mit, dass der Vollzug nunmehr wieder in Kraft gesetzt wird und demnach gemäß gültiger Strafordnung i.V.m. der Rechtsordnung 10 Euro in bar durch den Verein an den HJV vor Wettkampfbeginn für jeden Fall zu entrichten sind, in dem eine Kämpferin/ein Kämpfer ohne Vorlage eines gültigen Judo-Passes starten möchte.

Der Nachweis der Identität (amtlicher Lichtbildausweis, z.B. Vorlage eines Personalausweises) nebst einer schriftlichen Erklärung/Zusicherung des Vereinsverantwortlichen über Mindestgraduierung sowie aktive Vereinsmitgliedschaft (bei Volljährigen) bzw. eine entsprechende schriftliche Erklärung/Zusicherung des Vereinsverantwortlichen/des Erziehungsberechtigten über Identität, Mindestgraduierung und aktive Vereinsmitgliedschaft (bei Minderjährigen) muss jeweils vor Wettkampfbeginn gewährleistet sein. Ansonsten ist ein Start nicht möglich!

Der HJV-Gesamtvorstand (dh)

 

   
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