Da die Mitgliederversammlung vom 18. September 2022 vorzeitig abgebrochen wurde, bevor über einen vorliegenden Antrag auf Änderung der Finanzordnung bezüglich einer Erhöhung des Kilometergeldes entschieden werden konnte und ein vorheriger Beschluß des Gesamtvorstandes, das Kilometergeld auf 0,35 Euro pro gefahrenem Kilometer zu erhöhen, mit Eröffnung der Mitgliederversammlung vom 18. September 2022 seine Wirksamkeit verlor, gilt für Fahrten ab dem 18. September 2022, 11 Uhr, wieder der in der Finanzordnung genannte Erstattungssatz von 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer.

Prof. Dr. Axel Schönberger
Schatzmeister

   
© Hessischer Judo-Verband e.V., alle Rechte vorbehalten HJV