Liebe Sportfreundinnen,
liebe Sportfreunde,

nach über 60 Gesprächen, Studium von Entscheidungen öffentlicher Gerichte, Sichtung der einschlägigen Kommentarliteratur etc. hat die Arbeit der Satzungskommission jetzt einen vorläufigen Abschluss gefunden.

Leider lässt der augenblickliche Pandemieverlauf immer noch nicht erkennen, wann eine Mitgliederversammlung (als Präsenzveranstaltung) ohne gesundheitliche Gefährdung der Teilnehmer möglich sein könnte.

Deswegen wollen wir den Sonderweg nutzen, den der Gesetzgeber in seinem „Pandemie-Gesetz“ vom 27.3.2020 im § 5 dafür vorgesehen hat (Regelungen für Vereine zum BGB § 32):
- Vorstellung der überarbeiteten Satzung durch die Satzungskommission und Meinungsbildung
- eventuell nachträgliche Beschlussfassung durch Abstimmung im Umlaufverfahren

Die Vorstellung der Satzungsänderungen und Meinungsbildung findet am Samstag, den 20.03.2021 ab 10:00 Uhr statt.

Zur Anwendung kommt das Videokonferenzsystem des HJV, das bereits beim letzten Prüferlizenzlehrgang im Dezember 2020 mit 78 Teilnehmern eingesetzt wurde. Es sind keine Installationen bei den Mitgliedern notwendig. Der notwendige Link wird rechtzeitig per Email oder per Post zugesandt (je nach Rahmenbedingungen des Mitgliedes). Es können entsprechende Fragen diskutiert, notiert und auch Zusatzanträge sowohl vorher (Zusendung an die GS) als auch während der Videokonferenz gestellt werden, die dann mit behandelt werden sollen.
Die Videokonferenz ist letztlich nicht beschlussfähig (Mehrstimmrechte im HJV!). Es können allerdings Meinungen abgefragt werden, die von der Satzungskommission auch nach Möglichkeit berücksichtigt werden.

In Folge zur Videokonferenz ist beabsichtigt, durch alle stimmberechtigten Mitglieder im Umlaufverfahren einen Beschluss zu fassen. Der neue Vorschlag zur HJV-Satzung wird dafür nach der Konferenz den Mitgliedern in überarbeiteter Form nochmals zugesandt.

Das Präsidium

 

Anhang Satzungsänderungen (pdf)

 

   
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