Sehr geehrte Vereinsvertreter,

die Stärkemeldung 2018 und Funktionsträgermeldung 2018 ist im Downloadbereich unter www.hessenjudo.de => Verband => Downloads zur Verfügung gestellt.

Bitte die Stärkemeldung 2018 korrekt ausgefüllt und vom BGB-Vorstand unterschrieben bis spätestens 15.01.2018 an die Geschäftsstelle senden.

Die Mitgliederzahlen, die an den Hessischen Judo-Verband e.V. gemeldet werden, müssen mit den Zahlen, die an den LsbH, Sparte JUDO, gemeldet werden übereinstimmen. Ansonsten erfolgt Mitte des Jahres eine Nachberechnung durch den HJV.

Bei der Funktionsträgermeldung bitte darauf achten, dass eine Emailadresse angegeben wird, an die der Versand jeglicher Unterlagen und Informationen des HJV erfolgen soll. Bitte diese Meldung auch vornehmen, wenn sich zum Vorjahr nichts verändert hat und auf die Unterschriften des BGB-Vorstandes achten.

Auf der zweiten Seite hat sich etwas geändert. Hier werden nun neben der Person, die für die Mitgliederversammlung vom Verein benannt wird auch die Vertreter für die Jugendversammlung und Sportwartetagung eingetragen. Diese Vereinsvertreter benötigen bei der entsprechenden Versammlung keine extra Vollmacht mehr. Sollten sich die Vereinsvertreter ändern, können sie natürlich mit einer einwandfreien Vollmacht des Vereins an der entsprechenden Versammlung teilnehmen.

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Alexandra Görner (HJV-Geschäftsstelle) dh

   
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