Aktuelles zum Datenschutz im HJV – Gespräch mit der hessischen Aufsichtsbehörde
 
Am 25.11.2015 trafen sich das Präsidium und weitere Funktionsträger aus dem HJV mit Vertretern des Hessischen Datenschutzbeauftragten in den Geschäftsräumen des HJV. Dabei konnten einige Unklarheiten und strittige Themen bezüglich des Wettkampfbetrieb des HJV besprochen und geklärt werden:
 
  1. Der HJV wird alle Kampfrichter nach § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichten. Ebenso werden alle Personen der Tischbesetzung einer Wettkampfveranstaltung und weitere Personen der Wettkampforganisation, die mit personengebundenen Daten arbeiten, verpflichtet. Dies liegt in der Regel im Aufgabenbereich des ausrichtenden Vereins. Der HJV will und wird hierzu seinen Ausrichtern von Wettkampfveranstaltungen entsprechende Hilfestellung geben und Formulare erstellen.
 
  1. Die Erstellung von Video-Aufzeichnungen zu Schulungszwecken (z.B. im Kampfrichterwesen) ist in der derzeitigen Form - allgemeiner Hinweis in der Ausschreibung - nicht zulässig.  Solche Aufzeichnungen können u.a. nur dann angefertigt werden, wenn die betroffenen Wettkämpfer/innen durch Unterzeichnung einer persönlichen und schriftlichen Erklärung zugestimmt haben. Diese Erklärung muss freiwillig abgegeben worden sein und kann jederzeit widerrufen werden.. Ein entsprechendes Formular einer Datenfreigabeerklärung (Einwilligung) ist in Vorbereitung. Eine Unterzeichnung der Erklärung als Teilnahmebedingung an der Veranstaltung ist nicht zulässig.
 
  1. Alle in der Vergangenheit in den Referaten des HJV erstellten Video-Aufzeichnungen werden gelöscht, sofern keine schriftliche Einverständniserklärung vorliegt. Die Löschung ist dem HJV schriftlich zu bestätigen.
Kay Heger                                                        Werner Hatzky
Vizepräsident für Verwaltung                   Datenschutzbeauftragter im HJV
   
© Hessischer Judo-Verband e.V., alle Rechte vorbehalten HJV