| Information zur Wettkampflizenz im Jugendbereich |
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| Donnerstag, 10. Mai 2012 um 10:07 Uhr | ||||||||||||||
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Die Landesjugendleitung informiert zu dem Thema Wettkampflizenzen: Gemäß Nr. 3.4.2 DJB-WKO muss jeder Teilnehmer ab U17 ab Landesverbandsebene seinen DJB-Mitgliedsausweis sowie seine jährliche Wettkampflizenz vorweisen. Die Wettkampflizenz muss beim Wiegen vorgelegt werden. Ansonsten ist ein Start nicht möglich. Die Wettkampflizenz wurde ab der Altersklasse U17 und ab Landesebene notwendig, um die Vorgaben bzgl. des Nationalen Anti-Doping-Codes vollständig umzusetzen. 1.) Vereinsturniere 2.) Meisterschaften der „Zwischen-Alterskassen“ 3.) Übersicht zur Erforderlichkeit der WK-Lizenz im Jugendbereich
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Hessischer Judo-Verband e.V.
Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt