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Information zur Wettkampflizenz im Jugendbereich Drucken E-Mail
Donnerstag, 10. Mai 2012 um 10:07 Uhr

Die Landesjugendleitung informiert zu dem Thema Wettkampflizenzen:

Gemäß Nr. 3.4.2 DJB-WKO muss jeder Teilnehmer ab U17 ab Landesverbandsebene seinen DJB-Mitgliedsausweis sowie seine jährliche Wettkampflizenz vorweisen.

Die Wettkampflizenz muss beim Wiegen vorgelegt werden. Ansonsten ist ein Start nicht möglich.

Die Wettkampflizenz wurde ab der Altersklasse U17 und ab Landesebene notwendig, um die Vorgaben bzgl. des Nationalen Anti-Doping-Codes vollständig umzusetzen.

1.) Vereinsturniere
Vom HJV genehmigte Vereinsturniere sind nicht Landesebene, sondern - ungeachtet des Teilnehmerkreises - Vereins-Ebene, so dass hier keine Wettkampflizenz erforderlich ist.

2.) Meisterschaften der „Zwischen-Alterskassen“
Auf Maßnahmen wie z.B. der oHEM U15 / oHEM U16 ist keine Wettkampflizenz erforderlich, da diese nicht den „regulären Wettkampfbetrieb“ (Qualifikationsmeisterschaften) betreffen und somit nicht unter die Regelung fallen.

3.) Übersicht zur Erforderlichkeit der WK-Lizenz im Jugendbereich

 U11 nicht erforderlich
 U14  nicht erforderlich
  
 U17 HEM/HVMM erforderlich
 U17 oHEM  nicht erforderlich
  
 Vereinsturniere  nicht erforderlich



HJV-Landesjugendleitung
gez. Lukas Storch, Richard Keil, Stefan Himmler, Mike Thiel

 


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