Start
Aktuelle Information zu Wettkampflizenz und Startberechtigung Drucken E-Mail
Freitag, 27. April 2012 um 20:41 Uhr

Da aktuell einige Verwirrungen zu den Wettkampflizenzen und der Startberechtigung bestehen, hat die Kampfrichterkommission des Hess. Judoverbands nachfolgende Informationen veröffentlicht.

A. Wettkampflizenz:
DJB-WKO 3.4.2.:
Jeder Teilnehmer an einer Veranstaltung muss im Besitz eines gültigen DJB-Mitgliedsausweises sein, der mit der gültigen Beitragsmarke versehen ist. Zusätzlich muss jeder Teilnehmer ab U17 auf Landesverbandsebene seine jährliche Wettkampflizenz vorweisen.
Der Mitgliedsausweis und die Wettkampflizenz muss beim Wiegen vorgelegt werden. Ansonsten ist ein Start nicht möglich.
(Quelle: Nr.3.4.2. DJB-WKO, Beschluss der DJB-MV vom 22.10.2011)

Die Wettkampflizenz wurde ab der Altersklasse U17 und ab Landesebene notwendig, um die Vorgaben bzgl. des Nationalen Anti-Doping-Codes vollständig umzusetzen. Zusätzlich wird noch eine Datenschutzerklärung abgefragt.

Vereinsturniere sind keine Landesebene sondern Vereins-Ebene, so dass hier keine Wettkampflizenz erforderlich ist.

B. Für die Startberechtigung (Jahrgänge) und für das „Hochstellen“ von Kämpfern (eine Gewichtsklasse höher als ihr tatsächliches Körpergewicht) gelten je nach Ebene und Art der Veranstaltung verschiedene Regeln:

1.) Einzelmeisterschaften
Der Start ist nur in der dem tatsächlichen Körpergewicht entsprechenden Gewichtsklasse zulässig.

2.) Mannschaftsmeisterschaften (Erwachsene):
Es gelten keine Einschränkungen hinsichtlich des Hochstellens.

3.) Mannschaftsmeisterschaften (Jugend):
a) 3.2.4 DJB-WKO
Bei Mannschaftsmeisterschaften im Nachwuchsbereich sind der Start und das Wiegen in der nächst höheren Gewichtsklasse zulässig; das Einwiegen in eine höhere Gewichtsklasse ist dann auf der Wiegeliste besonders zu vermerken. In jeder Gewichtsklasse können bis zu zwei Kämpfer je Mannschaft eingewogen werden, die untereinander ausgewechselt werden dürfen. Das Wechseln in die nächst höhere Gewichtsklasse ist ebenfalls zulässig, jedoch nur, wenn der betreffende Kämpfer in der seinem tatsächlichen Gewicht entsprechenden Klasse eingewogen wurde.

b) § 12 c HJV-JugSpO
Bei Mannschaftswettbewerben ist der Kämpfer/die Kämpferin in der seinem/ihrem tatsächlichen Gewicht entsprechenden Gewichtsklasse einzuwiegen. Der Start in der nächst höheren Gewichtsklasse ist zulässig.

4.) Ober- und Landesliga:
Startberechtigt sind die „Männer“ und „Frauen“, also die Jahrgänge 1995 und älter. Der letzte U17-Jahrgang ist folglich nicht startberechtigt.

§ 11 HJV-Sportordnung:
Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind auszuwiegen und können nur in der ihrem Gewicht entsprechenden Gewichtsklasse eingesetzt werden.

Nr. 6 HJV-Ligastatut:
Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind auszuwiegen und können nur in der ihrem Gewicht entsprechenden Gewichtsklasse eingesetzt werden.

5.) Regionalliga:
Die Kämpfer des Jahrganges 1996 („letzter [ältester] Jahrgang der U17“) dürfen nicht hochgestellt werden. Kämpfer des Jahrganges 1995 und auch Kämpfer des Jahrganges 1994 – unabhängig ob vor oder nach der Vollendung des 18. Lebensjahres – dürfen ohne Einschränkung in höheren Gewichtsklassen eingesetzt werden.

Nr. 4.2.5.2. DJB-WKO:
Die Startberechtigung in der Regionalliga der Frauen und Männer wird auf den letzten (ältesten) Jahrgang der Altersklasse U 17 ausgeweitet. Ein Start ist nur in der tatsächlichen Gewichtsklasse zulässig.

Nr. 3 Abs. 5 S. 2+3 RegLi-Hinweise:
Grundsätzlich können alle Wettkämpfer beliebig hochgestellt werden. Die Möglichkeit des Höherstellens gilt nicht für die Wettkämpfer des Geburtsjahrganges 1996 (ältester Jahrgang der U17); für diese Wettkämpfer ist ein Start nur in der Gewichtsklasse, die dem tatsächlichen Körpergewicht entspricht, zulässig.

6.) Bundesliga:
Es gelten keine Einschränkungen hinsichtlich des Hochstellens.

HJV-Kampfrichterkommission
gez. Marcel Frost, Stefan Himmler

 


Kalender